Die neue Google Datenschutzerklärung und das Recht der Privatsphäre

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Das Datenschutzrecht soll gerade dazu dienen, den Missbrauch von persönlichen Daten zu bekämpfen und zu verhindern. Gerade angesichts einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft bei der Speicherung und Verarbeitung von Informationen stellt diese einen immer größer werdenden Konfliktpunkt dar. Seit den 80er Jahren ist der Datenschutz auch als Grundrecht im deutschen Rechtssystem verankert. Dies folgte aus dem sogenannten Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Rahmen dieses Urteils den Begriff des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung definiert. Nach dieser Rechtsprechung hat jeder Bürger grundsätzlich das Recht, die Kontrolle über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu behalten. Im Jahr 2008 folgte dann ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen von Computern durch den Staat. Neu hinzu kam das Grundrecht der „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ als Schutz der Vertraulichkeit der digitalen Privatsphäre.

Laut Aussage von Stiftung Warentest soll die neue Datenschutzerklärung dem deutschen Recht nicht standhalten. Eine Untersuchung der französischen Datenschutzkommission (CNIL) kommt sogar zu dem Ergebnis, dass sie gegen europäisches Recht verstößt.

Bedenklich ist, dass Google in ihren Formulierungen sehr vage bleibe und sich so viel mehr Rechte als erwünscht einräume. Ab morgen sollen die neuen Datenschutzbestimmungen gelten und insgesamt die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Google-Dienste ersetzen.

Zwar sei die neue Datenschutzschutzerklärung viel besser strukturiert und insgesamt viel verständlicher, doch kritisiert werde weiterhin, dass viele Formulierungen dennoch zu unbestimmt sind. Google gelinge es nicht, die versprochene „höchstmögliche Transparenz“ herzustellen. Als Beispiele können die Formulierungen „möglicherweise“ (15 Mal) und „gegebenenfalls“ (10 Mal) genannt werden. Nach deutschem Recht sind solche Formulierungen angreifbar.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix äußerte sich am Dienstag auf einer Veranstaltung der Unternehmensinitiative ICOMP (Initiative for a Competitive Online Marketplace) zu den neuen Richtlinien. Laut seiner Aussage soll es mit der Zusammenlegung der Richtlinien möglich sein, Nutzerprofile über die verschiedenen Dienste hinweg anzulegen.

Mittlerweile haben sogar Abgeordnete mehr Transparenz bei Google gefordert. Es geht hier nicht nur um die neue Google Datenschutzerklärung, sondern um Google als Ganzes. Google besitzt ein Machtpotenzial von ungeahntem Ausmaß, nicht nur für die Konkurrenz. Zum Teil werden auch Missbrauchsvorwürfe von Kritikern laut, die Google vorwerfen, eigene Inhalte bei den Suchergebnissen höher zu platzieren als andere Inhalte.