LG Berlin erklärt Freundefinder und Geschäftsbedingungen von Facebook für rechtswidrig

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Das LG Berlin hat mit Urteil vom 6. März 2012 (Az.: 16 0 551/10) der Facebook Ireland Limited die Versendung von Freundschaftsanfragen mittels Freundefinder, die Verwendung unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt. Zu erwähnen ist, dass die irische Gesellschaft offiziell der Plattformbetreiber der deutschen Facebookseiten ist.

Facebook verstößt hiermit gegen Verbraucherrechte, so die Entscheidung des LG Berlin. Es gab der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) statt. Mit dieser Entscheidung ist womöglich ein empfindlicher Schlag gegen Facebook und Co. gelungen. Sie müssen den Datenschutz in Europa beachten.

Das Gericht hatte insbesondere den Freundefinder kritisiert, worüber Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die gar nicht bei Facebook sind. Die Freunde erhalten dann eine Einladung zu Facebook, ohne jemals ihre Einwilligung (Opt-In) erteilt zu haben. Das Gericht verlangt, dass die Nutzer klar und deutlich darüber informiert werden müssen, dass über den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert wird und für Freundeseinladungen genutzt wird. Facebook habe zwar eine leichte Modifizierung vorgenommen, dies sei jedoch noch nicht ausreichend.

Nach Auffassung der Richter ist die Einwilligungserklärung, der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen, auch rechtswidrig. Das deutsche Datenschutzecht sieht eben vor, dass hinreichend klar und verständlich über die Datenverarbeitung aufgeklärt werden muss. Facebook muss zudem sicherstellen, dass die Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert werden.

Ferner entschied das Gericht, dass Facebook sich in seinen AGB nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten ihrer Mitglieder einräumen lassen darf. Vielmehr müssen die Nutzer erst ihre Zustimmung erteilen.

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Das Online-Netzwerk kündigte bereits an, man werde die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden. Erst am Freitag hatte der VZBV bereits auch Google abgemahnt. Der Verband hält „große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns“ für rechtswidrig.