EuGH: Internetprovider sollen illegale Filmportale sperren

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Im Streit um die Sperrung von Portalen mit illegalen Inhalten stellt sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Pedro Cruz Villalón auf die Seite der Filmindustrie. Dies geht aus der aktuellen Stellungnahme in einem Verfahren hervor.

Hintergrund ist ein Verfahren der Constantin Film Verleih GmbH, dessen Filmwerke auf der mittlerweile gesperrten Internetplattform Kino.to aufrufbar waren. Der Rechteinhaber verlangte von dem österreichischen Internetzugangsprovider UPC Telekabel Wien GmbH, dass der Zugang zu diesem illegalen Portal durch die UPC Telekabel Wien GmbH gesperrt werden würde. Der oberste österreichische Gerichtshof legte die Frage, ob auch Internetaccessprovider dazu verpflichtet werden können, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, dem EuGH vor.

In der Stellungnahme des Generalanwalts heißt es, dass der Zugang zu gewerbsmäßigen und illegalen Plattformen verhindert werden müsse, wenn das Unternehmen zuvor über Urheberrechtsverletzungen informiert wurde. Dies würde sich durch die Auslegung der entsprechenden Richtlinien ergeben. Das beklagte Internetunternehmen brachte dagegen vor, dass solche Sperrungen oft mit einfachen technischen Mitteln umgangen werden würde. Villalón wies aber darauf hin, dass gerade die aktive Umgehung solcher Schutzbarrieren die Sensibilität der Nutzer stärken würde und illegale Angebote leichter zu erkennen seien.

Für die Sperrung von Internetseiten wären in Zukunft nationale Gerichte zuständig, die die widerstreitenden Grundrechte gegeneinander abwägen müssten. Grundsätzlich haben sich die Rechteinhaber jedoch zunächst an die Betreiber der illegalen Portale zu wenden. Auch könne keine pauschale Sperrung der Portale verlangt werden.

Die endgültige Entscheidung wird für Frühjahr 2014 erwartet und wäre für ganz Europa bindend. Grundsätzlich folgt der EuGH der Stellungnahme des Generalanwalts.