Facebook und die Herausgabe von Daten – ein am Ende verlorener Kampf

Veröffentlicht am in Internetrecht

Bereits vor einigen Wochen hatten wir über den Fall der Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch einen Richter berichtet. Ein 20-Jähriger ist seitdem wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl verurteilt wurden. Er hatte einem Freund mittels einer Facebook-Nachricht Hinweise für einen Einbruch gegeben. Es sollte ein Präzedenzfall werden, er hatte jedoch keinen Erfolg. Ein Urteil gibt es dennoch.

Weder der Richter noch der jetzt verurteile Mann selbst konnten an die Daten herankommen. Der Richter kommentierte das Handeln von Facebook als:

„[…] skurril und beinahe schon albern“.

Facebook hatte dem Richter damals mitgeteilt, dass keiner ihrer Mitarbeiter Zugriff auf die Daten habe und an Facebook Irland verwiesen. Die wiederum hatten auf die Daten in den USA verwiesen. Aus einem Schreiben von Facebook ging hervor:

„Facebook Irland sieht sich durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe der Daten gehindert […]“ 

Der Richter hatte daraufhin sogar in Erwägung gezogen, ob denn nicht ein solches Handeln auch als Strafvereitelung gelten könne. Strafvereitelung ist in Deutschland gemäß § 258 StGB strafbar. Der Tatbestand ist wie folgt normiert:

„(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.“

Der Richter hatte hierzu angemerkt:

„Facebook nimmt billigend in Kauf, durch dieses Verhalten einen Straftäter zu schützen.“

Im Ergebnis hat das Verhalten von Facebook den Richter nicht daran gehindert, ein eindeutiges Urteil zu fällen. Der Verurteile ist in jedem Fall schuldig. Nach einem Kurz-Arrest von vier Tagen in einem Gefängnis muss er 700 Euro an die geschädigte Familie zahlen und des Weiteren die Kosten des Verfahrens von rund 200 Euro tragen. Experten bezeichneten das Verfahren als „Prozess mit Vorbild-Charakter“. Doch dieser ist völlig unspektakulär zu Ende gegangen.