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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Internetrecht

Inkassoschreiben der Paidwings AG wegen Partnerbörse erhalten?

5. September 2017Aktualisiert am 11. Mai 20211 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Haben Sie ein Schreiben der Paidwings AG, Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham erhalten? Die Paidwings AG betreibt unter anderem folgende Portale:

  • fickhub.de
  • willigemilfs.de
  • diskret69.com
  • seitensprungtreff24.at

Wir vertreten Hunderte Betroffene von Abofallen und können Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Tipps geben:

  • Lassen Sie sich durch die Schreiben nicht unter Druck setzen. Inkassoschreiben von Inkassofirmen oder Anwaltskanzleien, etwa der Fairmount GmbH oder der Kanzlei Auer Witte Thiel, sind unangenehm, doch es gibt auch eine Lösung für dieses Problem.
  • Nehmen Sie nicht selbstständig mit der Gegenseite Kontakt auf – Sie haben es dort mit Profis zu tun. Die Gefahr, in die nächste ungewollte Situation zu geraten, ist hoch.
  • Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Unserer Ansicht nach bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Betreiber des Kontaktportals verwendeten Klauseln wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben des Inkassobüros Fairmount GmbH im Auftrag der Paidwings AG erhalten hat, sollte den geforderten Betrag nicht vorschnell bezahlen, sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer und kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

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