Händler und Betreiber von Online Shops aufgepasst! Erneut werden Verbraucherschutzrechte nach europäischen Vorgaben reformiert. Unternehmer und Verbraucher sollen es zukünftig bei grenzüberschreitendem Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt einfacher haben, Verbraucherrechte sollen (noch) transparenter und das Widerrufsrecht europaweit vereinheitlicht werden. Der deutsche Gesetzgeber hat nun die maßgebliche Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt. Diese tritt im Juni 2014 in Kraft. Und zwar genau am 13.06.2014.
Jeder Händler oder Betreiber von Online Shops sollte den 13.06.2014 fest im Kopf haben. Ab diesem Datum sind nämlich die weitreichenden Änderungen des Verbraucherrechts zu beachten. Eine Übergangs- oder Umstellungsfrist gibt es nicht – die Händler müssen ihre Online-Shops daher punktgenau zum 13.06.2014 umstellen. Wer die Neuerungen nicht beachtet, riskiert, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Sie als Online-Shop-Händler oder Betreiber sollten daher gut vorbereitet sein. Wir helfen Ihnen, Ihren Online-Shop gegen Abmahnungen zu schützen. Kontaktieren Sie uns und denken Sie daran, dies rechtzeitig zu tun und eine gewisse Vorbereitungszeit einzuplanen. Wenn die ersten Kunden am 13.06.2014 Ihren Online-Shop besuchen, müssen die Änderungen bereits erfolgt sein. Insofern müssen die Umstellungen in der Nacht vom 12.06. zum 13.06.2014 erfolgen.
In mehreren Blog-Beiträgen werden wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen geben. Vorab einen Überblick über die Änderungen:
- Es gibt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung, die verwendet werden muss.
- Es gibt kein „ewiges Widerrufsrecht“ mehr. Auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen erlischt das Widerrufsrecht 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist.
- Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt nun grundsätzlich mit der Warenlieferung (tatsächlicher Erhalt). Es kommt nicht mehr auf die weiteren Informationspflichten an.
- Der Unternehmer muss dem Verbraucher künftig ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches der Verbraucher für seinen Widerruf verwenden kann.
- Online-Händler können künftig die Kosten der Rücksendung beim Widerruf auf den Verbraucher verlagern; die bisherige 40-Euro-Regelung entfällt.
- Es gibt neue Ausnahmen, bei denen der Verbraucher kein Widerrufsrecht hat (z.B. geöffnete Hygieneartikel oder Fertigarzneimittel).
- Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel, welche der Online-Händler akzeptiert, müssen im Bestellvorgang angegeben werden.
- Erweiterung der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen.
- Angabe des Liefertermins.
- Voreingestellte Häkchen bei Zusatzleistungen sind nicht mehr erlaubt.
- Fracht-, Liefer- und Versandkosten können nur noch auf den Verbraucher verlagert werden, wenn dieser darüber ausreichend informiert wurde.
- Änderung des Impressums: Telefonnummer wird Pflichtinformation, sofern diese nicht ohnehin schon angeben wurde.
- Keine Zahlungsaufschläge mehr – dem Verbraucher muss mindestens eine kostenlose Zahlungsart zur Verfügung gestellt werden.
- Rückerstattung von Kosten an den Verbraucher mit dem gleichen Zahlungsmittel, das der Verbraucher zur Zahlung verwendet hat.