Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem die Haftung von Internetanschlussinhabern, die ihren Gästen WLAN zur Verfügung stellen, ausgeschlossen werden soll. Danach haften Anschlussinhaber generell nicht auf Schadensersatz. Die Haftung als Störer soll ausgeschlossen werden, wenn der Anschlussinhaber sein Netzwerk durch angemessene Vorkehrungen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützt. Damit ist eine bestimmte Verschlüsselung nicht vorgeschrieben.
Anschlussinhaber sollen sich aber von den Nutzern die Zusicherung einholen lassen, dass sie keine Rechtsgutsverletzungen begehen werden. Die Bundesregierung will hierdurch erreichen, dass vermehrt öffentliche Hotspots in Flughäfen, Cafés, Hotels oder Bürgerämtern eingerichtet werden. „Wir schaffen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN“, sagte Bundeswirtschaftsminister Gabriel. Heutzutage sei es ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen, sagte Gabriel in Berlin.
Der Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden erklärte, ein öffentlicher Hotspot könne überall dort eingerichtet werden, wo ein „öffentliches Forum“ eröffnet ist. Der Berliner Rechtsanwalt betreibt das Portal Abmahnhelfer.de, das abgemahnten Anschlussinhabern zur Seite steht. Zu den abgemahnten Anschlussinhabern rechnen auch immer wieder Personen, die ihre Wohnungen über Portale wie airbnb.com kurzzeitig untervermieten. „Für solche Anschlüsse müsste genauso diese nun von der Bundesregierung in Angriff genommene Privilegierung gelten“, sagt von Rüden. Er vertritt bundesweit hunderte Mandanten aus der Hotel- und Gastronomiebranche, die eine unbegründete Abmahnung erhalten haben und nun Hilfe brauchen.