Bettina Wulff gegen Google und Jauch: Ein Jahrhundertfall der Internetrechtsgeschichte

Veröffentlicht am in Medienrecht

Bettina Wulff und die Klage gegen Google

Bettina Wulff ist der neue Star am Himmel der IT-, Internet- und Presserechtler. In dem zu erwartenden Instanzengang bis zum BGH werden neue Rechtsfragen entschieden werden. Der pikante Sachverhalt dürfte diesem Rechtsstreit Würze und zusätzliches Scheinwerferlicht bescheren.

Während der Affäre rund um Bundespräsident Christian Wulff kursierten im Internet Gerüchte um die Vergangenheit seiner Ehefrau Bettina. So wurde berichtet, sie sei in der Vergangenheit als Escortdame tätig gewesen und habe Kontakte zum Rotlichtmilieu gehabt. Diese Vermutungen wurden zum Teil anonym, zum Teil jedoch auch von identifizierbaren Bloggern angestellt und veröffentlicht. Der sogenannte Googlebot (dieser sucht in regelmäßigen Abständen nach neuen Webseiten und Texten) erfasste natürlich auch den streitbaren Sachverhalt; die Seiten wurden als Suchergebnis gelistet, so dass man bei der Eingabe „Bettina Wulff Escort“ fündig wurde. Natürlich muss das Gerücht auch außerhalb des Internets die Runde gemacht haben, denn es muss eine Vielzahl an Internetnutzern gegeben haben, die entsprechende Seiten gesucht und gefunden haben. Aber das ist ein anderes Thema.

Da plötzlich enormes Interesse an dieser Staatsaffäre aufkam, suchte plötzlich ganz Deutschland mit entsprechenden Keywords nach Ergebnissen. Ein solches Suchaufkommen veranlasst Google dazu, dem Nutzer bereits bei der Eingabe von „Bettina Wulff“, häufig eingegebene Keywords mit dem entsprechenden Suchbegriff vorzuschlagen. Hierunter befanden sich unter anderem die Keywordkombinationen „Bettina Wulff Prostituierte“ und „Bettina Wulff Escort“.

Rechtliche Aspekte

Google könnte vorliegend zumindest mitverantwortlich für die öffentliche Zugänglichmachung streitgegenständlicher Texte sein. Es geht um die Frage, inwiefern die Suchmaschine für Keywordvorgaben, die erst durch ein großes Volumen an Suchvorgaben produziert werden, verantwortlich gemacht werden kann. Muss Google Algorithmen, nach denen errechnet wird, ob Keywordvorgaben gemacht werden oder nicht, stoppen oder ändern?

Interessant könnten im vorliegenden Fall zwei Entscheidungen werden. Zum einen wurde bereits vor einiger Zeit geurteilt, dass ein Blogger, zumindest nach einem Hinweis, dass sich auf seiner Seite ein rechtswidriger Eintrag eines Nutzers befindet, diesen entfernen muss. Zum anderen wurde Google bereits verurteilt, nachweislich rechtswidrige, z.B. rufschädigende Google Places Bewertungen zu entfernen. Hierzu muss erwiesen sein, dass ein bestimmter Eintrag nicht den Tatsachen entspricht. Wie weist allerdings Bettina Wulff nach, dass sie keine Escortdame war? Dreht sich hier vielleicht die Beweislast um und Google muss in dem Verfahren den entsprechenden Nachweis führen? War es angesichts solch heikler Beweisthemen ein weiser Entschluss, überhaupt zu klagen oder führt dieser Rechtsstreit die bereits vergessene Staatsaffäre zurück auf die Titelseiten?