Bundesverkehrsministerium muss Auskunft über Maut-Berechnung geben

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Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag der Wochenzeitung „Die Zeit“ statt. Das Bundesverkehrsministerium muss einem Journalisten Auskunft über die Berechnung der prognostizierten Einnahmen durch die Einführung der Pkw-Maut erteilen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) muss laut einem Gerichtsbeschluss offenlegen, wie die Regierung die erwarteten Einnahmen aus der Pkw-Maut berechnet. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem entsprechenden Eilantrag der Wochenzeitung „Die Zeit“ statt. Es lägen keine Gründe für eine Geheimhaltung vor, entschieden die Richter.

Dobrindt erwartet jährliche Maut-Einnahmen von 700 Millionen Euro, wovon nach Abzug der Kosten 500 Millionen Euro übrig bleiben sollen

Auf eine Anfrage des Antragstellers nach der Berechnung der mit rund 700 Mio. Euro prognostizierten Maut-Einnahmen hatte das Ministerium im November 2014 allgemein geantwortet; die Beantwortung weiterer Rückfragen lehnte die Behörde jedoch mit der Begründung ab, weitere Informationen stünden nicht zur Verfügung. Das Verwaltungsgericht entschied nun, es lägen keine Gründe für eine Geheimhaltung vor. Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch könne die Behörde keine Verweigerungsgründe entgegenhalten. Die Beantwortung verstoße nicht gegen Geheimhaltungsvorschriften, weil der den Gesetzentwurf betreffende Abstimmungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozess der Exekutive abgeschlossen sei.

Die Informationen beträfen nicht den innersten Bereich der Willensbildung der Regierung, sondern die Vorbereitung einer Regierungsentscheidung. Die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, diese Berechnung nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Bekanntgabe schädige oder gefährde auch weder die öffentlichen Interessen noch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens. Die Richter verpflichteten das Ministerium nun im Wege einstweiliger Anordnung dazu, unter anderem Auskunft über die zugrundeliegenden Zahlen, den etwaigen Einsatz externer Gutachter und den Rechenweg zu erteilen.

Auch die Opposition hatte scharf kritisiert, dass Dobrindt seit der Vorstellung seiner Gesetzespläne im vergangenen Jahr zur Berechnung schweigt. Der Verkehrsexperte Herbert Behrens forderte ihn auf, nun endlich mit offenen Karten zu spielen: „Jetzt können hoffentlich alle nachvollziehen, dass seine Milchmädchenrechnung nicht aufgehen wird.“ Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte: „Jetzt wird sich zeigen, dass die Dobrindt-Maut ein wackliges Konstrukt aus Luftbuchungen ist und am Ende nur einen Bruchteil von dem einbringen wird, was er versprochen hat.“ Das Ministerium äußerte sich zunächst nicht zum weiteren Vorgehen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

VG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 (Az. VG 27 L 494.14)