Ehepaar zu Guttenberg gewinnt Rechtsstreit: Gegendarstellung auf Titelseite der Zeitschrift „das neue“

Veröffentlicht am in Medienrecht

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (41) hat gemeinsam mit seiner Ehefrau Stephanie zu Guttenberg (36) gegen die Zeitschrift „das neue“ (Herausgeber:  Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG) eine Gegendarstellung auf der Titelseite des Blatts durchgesetzt. Im Februar 2013 schrieb das Blatt auf seiner Titelseite:

KARL-THEODOR UND STEPHANIE ZU GUTTENBERG – Größe Angst um ihre Töchter
Die Nächte voller Sorge.

Hierzu ließ das Ehepaar feststellen, dass es keine sorgenvollen Nächte gäbe, noch habe man Angst um die beiden Töchter.
Gegendarstellungsbegehren sind nach den einschlägigen Landespressegesetzen nur gegen Tatsachenbehauptungen möglich. Umstritten war über zwei Instanzen, ob es sich bei den Ausführungen „Größe Angst um ihre Töchter“ und „Die Nächte voller Sorgen“ um Tatsachenbehauptungen handelte und ob die Sätze tatsächlich so verstanden werden müssten, dass das Ehepaar selbst und nicht etwa jemand anderes Angst und Sorge um die Töchter hätte. Im Rahmen einer sofortigen Beschwerde führte das Hanseatische Oberlandesgericht (Beschl. v. 25.04.13, Az. 7 W 26/13) aus:

Die Erstmitteilung kann von dem Durchschnittsleser nicht anders als dahin verstanden werden, dass es die Antragsteller selbst seien, die große Angst um ihre Töchter hätten und Nächte voller Sorge erlebten. Hierbei handelt es sich um die Behauptung innerer Tatsachen, die einer Gegendarstellung zugänglich ist.