Günther Jauch: Fotos von Abendessen mit Guido Westerwelle und Thomas Gottschalk rechtswidrig

Veröffentlicht am in Medienrecht

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 06.08.2013 entschieden, dass es Günther Jauch (57) und dessen Ehefrau Thea Sihler-Jauch nicht dulden mussten, in einem Berliner Restaurant von einem Pressefotografen fotografiert zu werden. Die von der Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG verlegte Zeitschrift CLOSER hatte am 02.05.12 mit der Bildunterschrift „Am Fenstertisch: Gottschalks, Jauchs und Westerwelles ganz entspannt“ ein Bild der genannten Personen veröffentlicht.

In dem Urteil heißt es:

„Nach dem Vorstehenden sind die Kläger auf dem Foto erkennbar in einem Augenblick der von beruflichen Pflichten losgelösten Entspannung in einer alltäglichen Situation, nämlich bei einem Zusammentreffen und gemeinsamen Essen in einem Restaurant im Kreise von Bekannten/Freunden abgebildet. Dem privaten Charakter des abgebildeten Geschehens steht es nicht entgegen, dass dieses im öffentlichen Raum, nämlich in einem öffentlich zugänglichen Restaurant mit der dadurch eröffneten Möglichkeit der Beobachtung durch andere Personen stattgefunden hat. Entgegen dem von der Beklagten verfochtenen Standpunkt weist dieser Umstand die abgebildete Zusammenkunft nicht der Sozialsphäre zu.“ 

Daneben heißt es:

„Über diese Schilderung der in keiner Weise anstößigen oder außergewöhnlichen Verhaltensweise prominenter Personen hinaus vermittelt der Beitrag indessen keine Informationen, die der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen könnte. […] Dieses würdigend haben die Kläger die mit der Abbildung auf dem streitgegenständlichen Foto wiedergegebene Situation der Privatheit im konkreten Kontext nicht hinzunehmen.“