Kein europaweites Verkaufsverbot für Aldi Pudding „Flecki“

Veröffentlicht am in Medienrecht

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass Aldi seinen Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ weiterhin in Europa verkaufen darf. Das Aldi-Produkt wies in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers Pudding „Paula“ auf  (Urteil vom 01.03.2012, Az.: 14c 0 302/11).

Sachverhalt:

Dem Aldi-Konzern wurde vorgeworfen, dass das Produkt „Flecki“ zum einen ein von Dr. Oetker eingetragenes europäisches Designrecht verletze und zum anderen gegen Wettbewerbsrecht verstoße.

Zur Entscheidung:

Das LG hat entschieden, dass die Gestaltung des Puddings keine Rechte aus einem für Dr. Oetker im Jahr 2005 eingetragenen Geschmacksmuster verletze. Es ergebe sich aus der Gestaltung und dem Geschmacksmuster kein übereinstimmender Gesamteindruck. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass in der Seitenansicht „Flecki“ ähnlich gefleckt sei wie das Geschmacksmuster von „Paula“, jedoch ist in der Draufsicht eine deutliche Abweichung erkennbar.

Des Weiteren verstößt der Vertrieb von „Flecki“ nicht gegen Wettbewerbsrecht. Eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufausbeutung ist nicht erkennbar. Laut Aussage des Gerichts, habe Dr. Oetker zwar ein durchaus innovatives Produkt auf dem Markt gebracht und ferner auch durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht, jedoch habe „Flecki“ dies nicht in unlauterer und damit unzulässiger Weise nachgeahmt.

Grundsätzlich darf ein Konkurrenzprodukt nicht so gestaltet sein, dass der Kunde in einer vermeidbaren Weise über dessen tatsächliche Herkunft getäuscht werde. Unzulässig sei es, bei der Gestaltung des Produktes darauf zu bauen, dass der Kunde denkt, wenn er das Produkt erwirbt, in Wahrheit doch ein anderes Produkt – in der Regel einer bekannten Marke – zu kaufen. Vorliegend kam das Gericht zu dem Entschluss, dass Aldi alles Erforderliche getan habe, dies zu vermeiden. Wenn allerdings noch einzelne Kunden daran glauben sollten, sei dies hinzunehmen.

Ferner seien die Flecken der beiden Produkte so unterschiedlich, dass eine Unterscheidung durchaus möglich ist.

Abschließend sei auch ein erheblicher Unterschied bei der Aufmachung und Verpackung der beiden Produkte erkennbar. „Paula“ gebe es nur in Viererpacks und „Flecki“ in Zweierpacks. Es gebe im Hinblick auf die auf den Verpackungen abgebildeten Kühe auch zahlreiche Unterschiede. Die Kuh, die auf der Verpackung von „Flecki“ zu sehen ist, ist eine magere, weiße Kuh mit Kuhglocke, die von der Kulisse eines Bauernhofes vom Rand her ins Bild schaue und sie stehe bei der Produktgestaltung insgesamt nicht im Mittelpunkt. Im Unterschied dazu hat die Kuh „Paula“ eine durchaus relevantere Position. Sie stünde vielmehr im Mittelpunkt auf der Verpackung und spiele darüber hinaus auch in der Produktwerbung eine entscheidende Rolle.