Landgericht Berlin verhandelte über Berichterstattung zu Polizeieinsatz

Veröffentlicht am in Medienrecht

Eine Geburtstagsfeier, ein Prominenter, ein Polizeieinsatz und die Frage, ob es sich bei einem der genannten Dinge um ein Geschehnis der Zeitgeschichte handelt – mehr brauchte es nicht, um vor dem Landgericht Berlin heute über eine Stunden zu verhandeln.

Ausgangspunkt war die Geburtstagsfeier eines Tatort-Schauspielers, die nach einem Polizeieinsatz ein wenig außer Kontrolle geraten war. Nach dem Einsatz gab die Pressestelle des Polizeipräsidenten von Berlin eine Pressemitteilung bezüglich des Einsatzes heraus und sorgte so für eine rege Berichterstattung einiger Berliner Medien. Der Schauspieler nahm daraufhin vor dem Berliner Landgericht sowohl die BILD als auch die BZ auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Beginn der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter zwar gleich deutlich, dass sich die Auffassung des Gerichts nicht geändert habe. Immerhin habe die Kammer im vergangenen Jahr bereits einstweilige Verfügungen erlassen. An der Sach- und Rechtslage habe sich aber wohl nichts geändert. Dennoch tauschten die Parteien ihre Argumente aus.

Dabei ging es zunächst darum, festzustellen, ob es sich bei dem Geburtstag oder bei dem Polizeieinsatz um ein zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt habe. Der Vertreter der Axel Springer AG machte deutlich, dass ein Polizeieinsatz mit rund 50 Beamten und Polizeihunden aus dem „Alltäglichen herausragen“ würde. Außerdem seien die Medien erst durch eine Pressemitteilung der Polizei auf den Vorfall aufmerksam geworden.

Die in der Pressestelle beschäftigten Mitarbeiter hätten wohl mit dem Namen der Beteiligten nichts anfangen können, weshalb sie auf eine identifizierende Berichterstattung verzichtet hätten. Der Vertreter der Axel Springer AG brachte weiter vor, dass es für die Presse nicht maßgeblich sei, wie sich die Situation nach dem Zeitpunkt der Presseberichterstattung darstellen würde, sondern wie sich die Sachlage zum Zeitpunkt der Berichterstattung darstellt.

Der Vertreter des Schauspielers vertraten die Auffassung, dass ihr Mandant gar nichts mit der Sache zu tun habe. Immerhin befand er sich während des Vorfalls, bei dem Polizeibeamte verletzt wurden, nicht im Hausflur, sondern in seiner Wohnung.

Auch kritisierte der Vertreter des Schauspielers, dass Journalisten versucht hätten, nach dem Vorfall über Facebook Kontakt zu seinem Mandaten aufzunehmen. Nachdem dies scheiterte, sei er sogar zuhause aufgesucht und beim Blumengießen fotografiert worden. Die BZ hat unterdessen ihre Artikel zu dem Vorfall aus dem Netz gelöscht.