Der Suchmaschinenbetreiber Google muss sechs Bilder des ehemaligen FIA-Chefs Max Mosley filtern und sperren, die aus einem Video entstammen, das ihn angeblich auf einer Sex-Party zeigte. Das entschied das Hamburger Landgericht in einem am Freitag verkündeten Urteil.
Der auf IT-Recht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt:
„Die Entscheidung stärkt zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“
Der ehemalige Motorsportboss Max Mosley wollte gerichtlich durchsetzen, dass heimlich aufgenommene Bilder aus einer Sex-Party von Google herausgefiltert und gesperrt werden. Bisher hat Mosley Betreiber einzelner Webseiten angeschrieben und abgemahnt. Die Vorsitzende Richterin der Pressekammer hatte in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz von entsprechender Filtersoftware verpflichtet werden kann. Wie Google das Urteil nun umsetzen muss, erklärte die Richterin heute allerdings nicht. Dies ist auch eine Frage der Urteilsvollstreckung – und damit von Google.
„Dass Google eine solche Filter-Software besitzt, zeigt die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt,“ sagte IT-Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen sei technisch kein Problem, sagte der Berliner Rechtsanwalt.
In einem Blogeintrag wehrt sich der US-amerikanische Konzern gegen solche Filtermechanismen. In Paris erzielte der 73-jährige Brite auch einen Teilerfolg: Das Gericht entscheid, dass der Computerkonzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss.
„Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an.