Tradefox GmbH mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab

Veröffentlicht am in Medienrecht

Die Tradefox GmbH mahnt derzeit wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Adapter Universe ab.

Wer mahnt ab?

Die Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wird durch die Tradefox GmbH selbst verschickt, ein Anwalt wird nicht mit der Abmahnung beauftragt. Bei der Tradefox GmbH handelt es sich um ein eingetragenes Unternehmen, das unter anderem Inhaber der Wort- und Bild-Marke „Adapter Universe“ ist. Die Marke ist für Elektrokabel und insbesondere Adapterkabel eingetragen, sowie für Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Elektrokabel. Das Unternehmen verweist in seinen Schreiben auf ein Amazon-Angebot und einen durchgeführten Testkauf.

Was wirft die Tradefox GmbH dem Abgemahnten vor?

Dem Abgemahnten wirft die Tradefox GmbH eine Verletzung der Marke „Adapter Universe“ durch ein Angebot auf Amazon vor. Der Abgemahnte habe die Marke widerrechtlich benutzt, da Tradefox Inhaberin der Marke ist und ihr daher der umfassende Schutz von „Adapter Universe“ zukommt. Konkret wird dem Abgemahnten ein Verstoß gegen das Markengesetz durch das Anbieten von Adapterkabeln unter der Benutzung der Bezeichnung „Adapter Universe“ auf Amazon vorgeworfen. Die Verwendung der Bezeichnung stehe aber ausschließlich der Tradefox GmbH zu. Die hiesige Verwendungsweise des Zeichens begründet eine Verwechslungsgefahr.

Was fordert die Tradefox GmbH?

In der Abmahnung fordert das Unternehmen in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diesbezüglich ist dem Abmahnschreiben bereits eine vorformulierte Erklärung beigefügt, die auch eine Vertragsstrafenregelung und die Zahlung von Schadensersatz vorsieht. Daneben fordert das Unternehmen Auskunft über das Anbieten der Adapterkabel auf Amazon von dem Abgemahnten.
Außerdem wird dem Abgemahnten angeboten, einmalig 300 EUR zu zahlen und sich so von allen Verpflichtungen zu befreien.

Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, dann sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Bleiben Sie ruhig und verfallen Sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben Sie nichts und handeln Sie nicht vorschnell. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und Sie müssen zahlen.
  3. Achten Sie auf die angegebenen Fristen und suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen Sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann Ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn Sie also ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne an uns von VON RUEDEN Rechtsanwälte wenden. Wir helfen Ihnen gerne und unsere Anwälte können Sie fachkundig beraten. Dazu können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.