Filesharing: Abmahnhelfer erfolgreich gegen TeleMünchen

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Frankfurt am Main – In einem spannenden Prozess konnte sich das Team von Abmahnhelfer.de für einen Mandanten gegen eine Forderung der TeleMünchen Fernseh GmbH – die sich durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten ließ – durchsetzen.

Klage wurde vollständig abgewiesen

Die Klägerin warf dem Anschlussinhaber vor, über seinen Internetanschluss sei im September 2012 der Actionthriller „The Cold Light of Day“ mit Hilfe einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden. Daher begehrte nun die Tele München 600 Euro Schadenersatz und 506 Euro Rechtsanwaltskosten.  Das Amtsgericht München (AG Frankfurt Main, Urt. v.  15.07.2016, 32 C 4286/15) wies die Klage vollständig ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anschlussinhaber Personen benannt hat, die zum fraglichen Zeitpunkt die konkrete Möglichkeit eines Zugriffs auf den Internetanschluss hatten. Dabei handelte es sich um die Ehefrau und den Cousin des Anschlussinhabers, die sich zu dem Tatzeitpunkt auch in der Wohnung des Anschlussinhabers aufhielten. Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte die Zeugin angegeben, dass auch sie Zugang zum Internetanschluss hatte, es aber in Abrede gestellt, selbst etwas heruntergeladen zu haben. Das Gericht würdigte diesen Vortrag jedoch dahingehend, dass nun ebenso wahrscheinlich sein kann, dass auch sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. „Unter diesen Umständen kann eine Täterschaft der Zeugin nicht mit dem erforderlichen Grad an Gewissheit ausgeschlossen werden, was zur Folge hat, dass die Zeugin als Täter in Betracht kommt und die Täterschaft des Beklagten somit nicht feststeht.