Abmahnung für die Verwendung des Begriffs „Sansibar“ i.A.v. Herbert Seckler

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Im Auftrag von Herrn Herbert Seckler werden derzeit Abmahnungen versendet.

Abmahnung für die Verwendung des Begriffs "Sansibar" i.A.v. Herbert SecklerHerbert Seckler, Gastronom und Inhaber der Szenebar Sansibar auf Sylt, ist laut eigener Angabe alleiniger Lizenzinhaber des bekannten Logos der Marke Sansibar. Die zwei gekreuzten Säbel zieren daher unzählige Produkte der Mode-, Spirituosen- und auch Gourmet-Welt. Im Zuge dessen wird die kennzeichenverletzende Verwendung des Begriffs „Sansibar“ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Uhren über die Handelsplattform eBay abgemahnt.

Die abgemahnten Händler werden in dem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert, eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro sowie anfallende Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.118,44 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über das Thema Abmahnungen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!

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