„Babylon Berlin“: Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab

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Die Abmahnkanzlei Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt das Filesharing der bekannten TV-Serie „Babylon Berlin“ ab. Inhabern eines Internet-Anschlusses wird vorgeworfen, die Serie auf Filesharing-Plattformen, in sogenannten Peer-to-Peer-Netzen (P2P) hochgeladen und anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Wer die Serie auf einer solchen Plattform gestreamt hat, weiß oft nicht, dass er sie damit auch im Internet geteilt hat. Wie können Betroffene auf den Vorwurf des illegalen Filesharing reagieren?

Die erfolgreiche deutsche TV-Serie „Babylon Berlin“ wurde 2017 zunächst auf dem Bezahlsender Sky und ab 2018 in der ARD ausgestrahlt. Bislang wurden drei Staffeln produziert und gezeigt, eine vierte ist für das Frühjahr 2021 geplant. Regie führen Tom Tykwer, Achim von Borries und Henk Handloegten. Die erfolgreiche Serie spielt im Berlin der Zwanziger Jahre, in dem Armut und Arbeitslosigkeit in starkem Kontrast zu den dekadenten Exzessen des Nachtlebens stehen. Die Drehbücher der ersten beiden Staffeln basieren auf Volker Kutschers Kriminalroman „Der nasse Fisch“.

Die TV-Serie „Babylin Berlin“ handelt von dem jungen Kommissar Gereon Rath (Volker Bruch), der sich gemeinsam mit seinem Partner Bruno Wolter (Peter Kurth) und der Kriminalassistentin Charlotte Ritter (Liv Lisa Fries) um Kriminalfälle im Berliner Untergrund kümmert. Die drei geraten in einem Dschungel aus Korruption, Drogen- und Waffenhandel ­– und in existentielle Konflikte um Loyalität und Wahrheitsfindung.

Was ist Filesharing und welche Konsequenzen kann es haben?

Filme und Serien sind urheberrechtlich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützt – so auch die TV-Serie „Babylon Berlin“. Das bedeutet: Der Urheber hat die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung des Werks. Als Urheber beim Film gelten in der Regel der Drehbuchautor und der Regisseur, doch auch der Produzent, der Kameramann und der Tonmeister leisten einen schöpferischen Beitrag zum Filmwerk und können Urheberrechte daran haben.

Wer urheberrechtlich geschützte Filme im Internet zum Tausch oder Download anbietet, handelt rechtswidrig. Was viele nicht wissen: Streamt man einen Film auf einer P2P-Plattform, bietet man ihn zugleich auch selbst an. Schaut man sich also „Babylon Berlin“ oder einen anderen Film auf einer solchen Plattform an, verstößt man gegen das Urheberrecht und muss mit einer Abmahnung rechnen.

Beim illegalen Filesharing beauftragen die Urheber meistens eine Kanzlei, die dann die Abmahnungen verschickt. Mit der Abmahnung wird oft eine außergerichtliche Möglichkeit zur Geltendmachung der Rechte angeboten. In der Regel werden die Zahlung von Schadensersatz, die Übernahme der Anwaltskosten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Der Abgemahnte soll unterschreiben, dass er die Serie „Babylon Berlin“ nicht mehr illegal streamen wird. Wer auf die Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine Klage.

Filesharing der Serie „Babylon Berlin“: Was Betroffene tun können

Nach Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Babylon Berlin“ muss der Abgemahnte, sofern er die Serie nicht selbst gestreamt hat, Nachforschungen bezüglich der Täterschaft anstellen. Gibt es Mitnutzer des Internetanschlusses, die das Filesharing betrieben haben könnten? Wenn niemand das Filesharing zugibt, muss Waldorf Frommer beweisen, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war – was in der Regel nicht gelingt. Kann der Täter nicht ermittelt werden, sind die angedrohten Sanktionen hinfällig und niemand haftet für das illegale Filesharing.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN rät Betroffenen, nicht auf die Forderungen von Waldorf Frommer einzugehen. Man sollte die Gegenseite nicht kontaktieren, nichts unterschreiben und nicht zahlen. Besser, man wendet sich unverzüglich an einen Anwalt, damit die von der Abmahnkanzlei gesetzte Frist nicht abläuft. Unsere Anwälte haben sich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert und vertreten Verbraucher gegen die Abmahnkanzleien – auch gegen Waldorf Frommer. Betroffene können unsere telefonische kostenlose Erstberatung nutzen, um ihre Handlungsoptionen zu besprechen.