Filesharing Abmahnung – „The Big Bang Theory“

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Filesharing – „The Big Bang Theory“ beliebteste Serie bei deutschen Filmpiraten

Berlin – Die Fernsehserie „The Big Bang Theory“ war im Jahr 2015 für deutsche Internetpiraten die beliebteste Fernsehserie. Das hat eine Auswertung von Datenbeständen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN ergeben. Die Kanzlei steht hinter dem Portal Abmahnhelfer.de, über das jährlich Tausende Abmahnungen der Film- und Musikindustrie abgewehrt werden.

Folgen der Serie The Big Bang Theory und The Walking Dead sind bei deutschen Tauschbörsennutzern die beliebtesten Dateien“, sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Montag in Berlin. Am dritthäufigsten werden Folgen der Serie „Homeland“ heruntergeladen, erklärt von Rüden. Weiter sagte er:  „Ein Grund dafür scheint zu sein, dass viele Fans nicht auf die Erstausstrahlung neuer Folge in Deutschland warten wollen, sondern schon die englische Originalversion sehen wollen. Legale Angebote sind nur in Ausnahmefällen verfügbar.“ Die Rechteinhaber lassen die Aktivitäten in Tauschbörsen beobachten und mahnen auch Rechtsverletzungen an den englischen Originalversionen ab.

Waldorf Frommer aktivste Rechtsanwaltskanzlei

Rund 70 Prozent aller Abmahnungen scheint die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen zu haben. Die Kanzlei vertritt namhafte Mandanten, wie Warner Brothers, Tele München, Universum Film, und 20th Century Fox. „Diese Firmen halten die Rechte an den erfolgreichsten und damit beliebtesten Filmen der Welt. Es ist also kein Wunder, wenn die Kanzlei Waldorf Frommer auch rund 70 Prozent aller Abmahnungen auf dem Markt ausspricht“, so von Rüden.

Gemessen an den Aktenzeichen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer scheint diese im vergangenen Jahr rund 130.000 Abmahnungen ausgesprochen zu haben. In den kommenden Wochen dürften aber noch weiter Abmahnungen eintreffen, deren Verletzungszeitpunkt im Jahr 2015 lag. „Dennoch dürfte die Zahl der Abmahnungen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen sein“, erklärte von Rüden.

Der von deutschen Nutzern am meisten heruntergeladene Film war der Science-Fiction-Film „Interstellar“. Darauf folgten Filme der dreiteiligen Filmadaption „Der Hobbit“. Von Rüden erklärt sich dies damit, dass vor der „Fortsetzung einer Filmreihe die Nutzern gerne noch mal die Vorgängerfilme sehen möchten“. Der beliebteste deutsche Film unter Tauschbörsennutzern war im Jahr 2015 der erste Teil von „Fack ju Göthe“.

Der Trend führt weg vom klassischen Filesharing

Von Rüden und das Team von Abmahnhelfer.de beobachten einen schlichtenden Wandel: „Es geht ständig weiter weg von dem klassischen Filesharing. Der Trend führt aktuell immer mehr zu Programmen, die von der Benutzeroberfläche sehr legalen Streamingportalen ähneln, in Wirklichkeit aber im Hintergrund das Torrent-Netzwerk ansprechen“, erklärt von Rüden. Ein Beispiel sei die App „PopcornTime“, die auch auf Tablets mit dem Betriebssystem Android funktioniert. In diesem Bereich bestünde eine große Unsicherheit und zum Teil auch eine „Wissenslücke“ bei Internetnutzern, sagte von Rüden.

So würden gerade ausländische Gäste unbedarft ihre Geräte aus dem Ausland mitbringen und in deutschen WLAN-Netzwerken weiterhin die App nutzen. Die Rechnung erhält dann der Anschlussinhaber. Für einen klassischen Film verlangt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer 600 Euro Schadenersatz, die an den Rechteinhaber gehen sowie 215 Euro Rechtsanwaltskosten. Bei Folgen einer Serie seien es hingegen nur 300 oder 350 Euro Schadenersatz.

Größere Abmahnwelle erwartet

Wie zum Beginn jedes Jahres erwarten wir für Ende Januar ein stärkeres Aufkommen an Abmahnungen“, sagte von Rüden. Ein Grund dafür sei, dass viele über die Weihnachtsfeiertage Besuch aus dem Ausland erhalten haben und dieser Besuch in Deutschland Filesharing betreibt. Von Rüden: „In den meisten englischsprachigen Staaten werden Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen nicht so intensiv verfolgt, wie in Deutschland.

Abmahnungen sollten in jedem Fall geprüft werden

In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche auch bestehen, sagte von Rüden. So bestünden gute Chancen, die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche vollständig abzuwehren, wenn es sich bei dem betroffenen Internetanschluss um den Anschluss einer Familie oder einer Wohngemeinschaft handele. Dagegen sei die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, wenn die Wohnung beispielsweise über Portale wie Airbnb.de vermittelt wurde und für die Rechtsverletzung ein ausländischer Gast verantwortlich war.