Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Durch illegale Downloads von Filmen über Tauschbörsen im Internet werden oft Urheberrechtsverletzungen begangen. Die Inhaber der Urheberrechte versuchen solche Rechtsverletzungen zu verhindern, indem sie spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien beauftragen, die im Namen des Rechteinhabers eine Abmahnung aussprechen. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung werden üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungsklärung, eine Kostenerstattung und Schadensersatz verlangt. Vertreten durch die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer lässt die LEONINE Distribution GmbH zurzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Valerian – Die Stadt der Tausend Planeten“ zivilrechtlich verfolgen.

Der Science-Fiction-Film „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ (Originaltitel: „Valerian and the City of a Thousand Planets“) des französischen Regisseurs Luc Besson, der auch Drehbuchautor und Produzent des Films war, basiert auf der französischen Science-Fiction-Comic-Serie „Valerian und Veronique“ von Pierre Christin und Jean-Claude Mézières, deren erste Folge im November 1967 erschien. Der Film „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ mit Dane DeHaan und Cara Delevingne in den Hauptrollen kam am 20. Juli 2017 in die deutschen Kinos – fast 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung der Comic-Serie. Die Handlung spielt im 28. Jahrhundert. Zwei Spezialagenten der Menschheit, Valerian und seine Partnerin Laureline, erhalten den geheimen Auftrag, den Frieden des Universums zu sichern.

Was bedeutet die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Wenn Werke eines Rechteinhabers ohne Erlaubnis im Internet verbreitet werden, kann der Rechteinhaber eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Mit der Abmahnung wird der Adressat von der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, ein urheberrechtlich geschütztes Werk – hier den Film „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ – nicht mehr unerlaubt öffentlich zugänglich zu machen. Es geht dabei nicht um den Download des Werks, sondern um den Upload durch andere Nutzer. Auf Tauschbörsen werden die heruntergeladenen Daten nämlich automatisch an andere weitergegeben.

Ausgangspunkt jedes Filesharing-Verfahrens ist die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber muss daher auch dann auf die Abmahnung reagieren, wenn er das Werk nicht selbst im Internet geteilt hat. Wenn der Anschlussinhaber im Rahmen der sekundären Darlegungslast zeigen kann, dass jemand anderes für die Tat in Frage kommt, kann er den Vorwurf des Filesharing entkräften.

Illegales Filesharing: Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in der Regel die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Der Abgemahnte wird außerdem zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten aufgefordert. Die Kosten für die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ belaufen sich auf 700 Euro für den Lizenzschaden und 215 Euro für die außergerichtlichen Anwaltskosten – macht insgesamt 915 Euro.

Dafür bietet Waldorf Frommer an, dass der Abgemahnte eine schnelle außergerichtliche Einigung herbeiführen kann. Doch Vorsicht: Wer vorschnell auf die Forderungen eingeht, riskiert noch höhere Kosten, denn eine unterzeichnete Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich.

Abmahnung wegen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ erhalten?

Grundsätzlich sollten Betroffene sicherheitshalber erst nach einer anwaltlichen Beratung auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren. So kann eine möglichst umfassende und sinnvolle Verteidigung für den Einzelfall entwickelt werden.

• Adressaten sollten die Abmahnung nicht ignorieren, auch wenn sie den Rechtsverstoß nicht persönlich zu verantworten haben. Es kann sonst zu einem teuren einstweiligen Verfügungsverfahren kommen.

• Die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer sollte nicht arglos unterzeichnet werden. Im Fall einer erneuten Rechtsverletzung kann dann noch eine Vertragsstrafe erhoben werden.

• Die Schadensersatzsumme und die Anwaltskosten sollten nicht ungeprüft bezahlt werden.

• Auch eine Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist nicht zu empfehlen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Auch wenn Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben sollten: Die geforderten Anwaltskosten und die Schadenersatzansprüche sind in der Regel verhandelbar und können oft gesenkt werden. Daher empfiehlt es sich, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere auf Urheberrecht spezialisierten Anwälte prüfen individuell, wie die Abmahnung von Waldorf Frommer abgewehrt werden kann. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt wurden. Wenn auch Sie nach einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen des Films „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ von unserer Erfahrung profitieren möchten, kontaktieren Sie uns unter 030 – 200 590 7777.