Flickr-Abmahnung durch VSGE

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Schroeder im Namen des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) vermehrt Betreiber von Websites und Blogs ab. Abgemahnt wird die Nutzung von Bildern des Berliner Fotografen Dennis Skley, die in dem Netzwerk Flickr unter Creative Common-Lizenzen (CC-Lizenzen) zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stehen.

Inhalt

  1. Wer mahnt ab?
  2. Flickr–Abmahnung wegen Verstoß gegen CC-Lizenz
  3. Forderungen des VSGE
  4. Abmahnung erhalten? Wie reagieren?

Wer mahnt ab?

Im Fall von Flickr mahnt der Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Verbands zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) ab. Die Kanzlei ist dafür bekannt, Abmahnschreiben zu verschicken.
Der VSGE betreibt diverse Websites, die unter www.bilderdiebstahl.de abrufbar sind. Über diese Seiten können Fotografen dem VSGE einen Bilderdiebstahl melden. Bei Meldung eines Bilderdiebstahls schließt der jeweilige Fotograf einen Vertrag mit dem VSGE. Dadurch erhält der Verein die Ermächtigung, im eigenen Namen und auf eigene Kosten gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Außerdem tritt der Fotograf durch die Vereinbarung mit dem VSGE seine Schadensersatz- und Auskunftsansprüche ab. Im Gegenzug dazu bekommt der Fotograf einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 40 EUR für den ersten und 50 EUR für jeden weiteren Bilderklau. Den Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Schroeder ist daher auch immer der mit dem Fotograf geschlossene Abtretungsvertrag beigelegt.

Flickr–Abmahnung wegen Verstoß gegen CC-Lizenz

Den Abgemahnten wird in den Abmahnschreiben ein Verstoß gegen die Vorgabe der CC-Lizenzen 2.0 vorgeworfen. Die Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die Standardlizenzverträge entwickelt und diese Urhebern zur Freigabe ihrer geschützten Werke und Inhalte bereitstellt. Dabei werden die CC-Lizenzverträge von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, Creative Commons wird kein Vertragspartner. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie die verwendeten Bilder bearbeitet hätten, obwohl die CC-Lizenz ein Bearbeitungsverbot vorsieht. Außerdem sollen die Abgemahnten den Namen des Fotografen, hier Dennis Skley, und den Titel des Bildes nicht genannt haben, obwohl die CC-Lizenz auch eine solche Pflicht vorsieht. Letztlich wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass sie weder einen Hinweis noch eine Verlinkung auf die CC-Lizenz vorgenommen haben, obwohl sie auch dazu verpflichtet sind.

Forderungen des VSGE

Die Abmahnung, die die Kanzlei Schroeder im Auftrag des VSGE verschickt, enthält in erster Linie die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird auch immer die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Ob diese Forderung im Einzelfall im vollen Umfang berechtigt ist, ist jedoch fraglich.

Abmahnung erhalten? Wie reagieren?

Die Abmahnungen der Kanzlei Schroeder ergehen nicht in jedem Fall zu Recht. Wenn Sie selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind, sollten Sie aber keinesfalls in Panik verfallen und vor allem nicht übereifrig handeln. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden und die Abmahnung professionell überprüfen zu lassen. Gerne können Sie sich dafür auch an uns von VON RUEDEN wenden. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Gerne können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.