Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für „Schweinskopf al dente“

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Münchener Abmahnkanzlei Frommer Legal – ehemals Waldorf Frommer – mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH zahlreiche Internetnutzer ab. Es geht um Filesharing des Films „Schweinskopf al dente“. Angeboten wird den betroffenen Nutzern ein außergerichtlicher Vergleich. Die Vergleichskosten für die angebliche Urheberrechtsverletzung belaufen sich auf insgesamt 935.80 Euro. Doch bevor Sie zahlen oder irgendetwas unterschreiben, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten – es gibt bei urheberrechtlichen Abmahnungen nämlich einige Fallstricke zu beachten. Nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Erstberatung.

„Schweinskopf al dente“ – eine Krimikomödie im Stil der Coen-Brüder

 „Schweinskopf al dente“ ist eine deutsche Krimikomödie von Ed Herzog aus dem Jahr 2016. Der Film im anarchischen Stil der Coen-Brüder basiert auf dem gleichnamigen Roman von Rita Falk. In den Hauptrollen sind Sebastian Bezzel und Simon Schwarz zu sehen. Nach Dampfnudelblues (2013) und Winterkartoffelknödel (2014) ist der Film die dritte deutsche Kriminalkomödie um den Polizisten Franz Eberhofer. Kinostart war am 11. August 2016 und die TV-Erstausstrahlung fand am 26. Juli 2017 in der ARD statt.

Inhaltlich geht es in „Schweinskopf al dente“ um eine komödiantische Rachegeschichte: Dienststellenleiter Moratschek macht sich Sorgen um Franz. Er wurde nicht nur von Susi verlassen – es hat auch noch jemand einen Schweinskopf auf seinem Bett drapiert. Der Verdacht fällt auf den verurteilten Mörder Küstner, der auf der Flucht ist und Rachegelüste hegt. Franz lässt Moratschek auf dem Hof der Familie übernachten und bittet auch seinen Ex-Kollegen Rudi um Hilfe.

Was verlangt Frommer Legal vom Abgemahnten?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Schweinskopf al dente“ durch Filesharing zum Download angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte von Frommer Legal machen daher folgende Ansprüche geltend:

• Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Mustererklärung ist beigefügt)

• Schadensersatz in Höhe von 700 Euro

• Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen

Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich und kann zu hohen Folgekosten führen. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kommt es zu einer fast lebenslangen Verpflichtung, die zu neuen Problemen führen kann – nämlich dann, wenn gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und eine Vertragsstrafe fällig wird.

Doch in vielen Fällen ist die Unterzeichnung einer solchen Erklärung nicht nötig. Falls doch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte sie von einem Anwalt geprüft und modifiziert werden. Unterzeichnen Sie nichts ohne vorherige Prüfung!

Frommer Legal-Abmahnung: Keine Zahlung ohne vorherige Beratung

Die veranschlagte Vergleichssumme der Kanzlei Frommer Legal ist in den meisten Fällen überhöht – insofern überhaupt eine Haftung besteht. Die Summe sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft und kritisch hinterfragt werden. Wir raten betroffenen Empfängern von Filesharing-Abmahnungen, Frommer Legal nicht selbst zu kontaktieren, um Nachteile zu vermeiden. Die Abmahnung zu ignorieren ist jedoch auch keine gute Idee.

Die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden, sonst können die Ansprüche des Urhebers vor Gericht landen. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder sogar eine Klage sind dann möglich. In manchen Fällen werden Zahlungsforderungen auch durch Inkassobüros geltend gemacht, die hohe Mahngebühren verlangen. Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und berät Sie, welche weiteren Schritte jetzt sinnvoll sind.

In vielen Fällen muss keine oder nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft erreichen unsere Urheberrechtsanwälte auch eine Senkung der Forderungssumme – selbst dann, wenn der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung tatsächlich selbst begangen hat. Im besten Fall können alle Ansprüche der Abmahnung zurückgewiesen werden. Das ist möglich, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann, weil zum Beispiel jemand anderes für die Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.