HPR Rechtsanwälte mahnt im Auftrag von Fatboy ab

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Frankfurter Kanzlei HPR Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Firma Fatboy die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten ab.

Was mahnen HPR Rechtsanwälte ab?Tastatur

Die Kanzlei HPR Rechtsanwälte mit Sitz in Frankfurt am Main wirft den Adressaten des Abmahnschreibens vor, dass sie einen oder mehrere Sitzsäcke, die mit Luft zu befüllen sind, über Ebay oder einen eigenen Online Shop zum Kauf angeboten haben. Das Anbieten dieses Sitzsacks verletzt dabei die Rechte der Firma Fatboy, für welches das Design des Sitzsacks Lamzac EU-weit eingetragen ist.

Was fordern HPR Rechtsanwälte von den Abgemahnten?

Die Forderungen, die HPR an die Abgemahnten stellen, sind zum einen, dass der Abgemahnte innerhalb einer Frist die verletzende Handlung, also das Angebot der Sitzsäcke in einem Onlineshop, unterlässt und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Des Weiteren wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die Anwaltskosten in Höhe von 1973,90 Euro zu zahlen. Daneben wird noch ein Anspruch auf Auskunftserteilung geltend gemacht. So will die Kanzlei HPR Rechtsanwälte die Herkunft der nachgeahmten Sitzsäcke ausfindig machen und herausfinden, an wen sie verkauft wurden. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei noch einen lizenzanalogen Schadensersatzanspruch geltend machen wird.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der HPR Rechtsanwälte reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei HPR Rechtsanwälte erhalten haben, dann sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Lesen Sie das erhaltene Schreiben sorgfältig und bleiben Sie ruhig.
  2. Unterschreiben Sie zunächst nichts und handeln Sie nicht übereilt. Wenn Sie die Unterlassungserklärung direkt unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und Sie müssen zahlen.
  3. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt und lassen Sie die Abmahnung professionell überprüfen.

Falls Sie rechtlichen Beistand benötigen, können Sie sich gerne auch an uns von VON RUEDEN wenden. Unsere Anwälte beraten Sie gern und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dazu können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung nutzen.