Lemmys last GiG 2015 von Sasse und Partner abgemahnt

Veröffentlicht am in Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Sasse und Partner mahnt aktuell wegen des vermeintlichen Angebots einer nicht lizenzierten CD („Bootleg“) der Gruppe Motörhead ab.

Wer wird von Sasse und Partner abgemahnt und warum?

Den Abgemahnten wirft Sasse und Partner vor, dass sie die CD „Lemmy´s last Gig 2015“ von Motörhead unerlaubt bei Ebay angeboten und dadurch eine Rechtsverletzung begangen haben. Die Belle Vue Sunshine Touring Inc. ist mittels Lizenz die Inhaberin sämtlicher Leistungsschutzrechte an den Darbietungen von Motörhead und dadurch auch exklusiv zur Herstellung von Tonträgern und deren Vertrieb berechtigt. Die streitgegenständliche CD „Lemmy´s last Gig 2015“ wurde von der Belle Vue Sunshine Touring Inc. nie rechtmäßig veröffentlicht. Bei der CD handelte es sich nämlich um ein sogenanntes „Bootleg“. Darunter versteht man eine nicht autorisierte Tonaufnahme oder einen nicht autorisierten Mitschnitt, beispielsweise eines Musikkonzerts. Das Anbieten eines Bootlegs ist daher regelmäßig als Urheberrechtsverletzung einzuordnen.

Was fordern Sasse und Partner in der Abmahnung?

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Herausgabe des Tonträgers. Außerdem fordert sie die Zahlung von insgesamt 396,50 Euro. In dieser Gesamtsumme ist ein lizenzanaloger Schadensersatz von 100 Euro, Aufwendungsersatz für die vermeintliche Ermittlungstätigkeit der Gumps GmbH in Höhe von 100,00 EUR und die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR enthalten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Die derzeitigen Abmahnschreiben des IDO-Interessenverbands richten sich in der Regel gegen Onlinehändler, die ihre Waren im Amazon Marketplace anbieten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der IDO Interessenverband auch Onlinehändler anderer Plattformen wegen unlauterer Garantiewerbung abmahnt. Unlautere Garantiewerbung kann also generell abgemahnt werden. Onlinehändler sollten daher grundsätzlich darauf achten, wie sie ihre Produkte bewerben.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner erhalten haben, dann sollten Sie in den folgenden Schritten vorgehen:

  1. Bleiben Sie ruhig und verfallen Sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben Sie nicht einfach und handeln Sie nicht unüberlegt. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen.
  3. Achten Sie auf die angegebenen Fristen, suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt auf und lassen Sie die Abmahnung durch einen Anwalt überprüfen.

Falls Sie rechtliche Beratung benötigen, können Sie sich gerne an uns von VON RUEDEN wenden. Unsere Anwälte beraten Sie gerne und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen nach Erhalt einer Abmahnung. Dazu können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.