Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN ist erneut erfolgreich gegen eine Klage der Universum Film GmbH vor dem Amtsgericht Charlottenburg vorgegangen (AG Charlottenburg, Urt. v. 02.09.2019, 217 C 30/19, n. rkr.). In dem konkreten Fall wurde der Anschlussinhaberin vorgeworfen, über eine Tauschbörse den Film “96 Hours – Taken 3” heruntergeladen zu haben und dadurch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben.
Die Beklagte verteidigte sich jedoch mit dem Vorbringen, den Film gar nicht zu kennen und ihn auch nicht über eine Internet-Tauschbörse geladen zu haben. Bereits früh wies der das Mandat federführende Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli darauf hin, dass die Rechtsverletzung möglicherweise über die App PopcornTime geschehen sein könnte. Dafür spräche, dass zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung ein Praktikant der spanischen Botschaft bei der Beklagten gewohnt hatte.
Obwohl die Beklagte die ladungsfähige Anschrift des Praktikanten in Madrid genannt hatte, hielt es die Universum Film GmbH, die sich durch die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertreten lies, nicht für erforderlich, bei diesem außergerichtlich anzufragen, ob die Darstellungen denn stimmen würde. Dazu wäre die Klägerin aber gehalten gewesen, wie das Gericht in seiner Entscheidung ausführt. “Erfüllt der Beklagte die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast, ist es anschließend wieder Sache der Klägerin, die Darstellung des Beklagten zu erschüttern. Dazu genügt es nicht, den Vortrag des Beklagten zu bestreiten, sondern es ist weiter vorzutragen, wieso denn der Beklagte dennoch für die Rechtsverletzung haften soll”, sagte Rechtsanwalt Khazaeli am Mittwochnachmittag.