München – In einem aktuellen Rundschreiben an Gegner bietet die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer in allen noch offenen Verfahren vergleichsweise Einigungen an. Dies geht aus Schreiben hervor, die dem Team von Abmahnhelfer.de vorliegen. In dem fünfseitigen Schreiben heißt es, die Mandantin von Waldorf Frommer fühle sich durch die Urteile des Bundesgerichtshofs (Tauschbörse I, II, III) bestätigt. Danach muss der Anschlussinhaber konkrete, greifbare Tatsachen vortragen, die die Alleintäterschaft einer anderen Person nahelegen.
Die Behauptung einer generellen Zugriffsmöglichkeit genügt dagegen nicht aus. „Den Fällen lagen jedoch grundsätzlich unterschiedliche Konstellationen zu Grunde“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN. Die Kanzlei steht hinter dem Portal Abmahnhelfer.de, über das monatlich hunderte Betroffene beraten werden. In den vom Bundesgerichtshof verhandelten Fällen hatten die Anschlussinhaber jeweils bestritten, selbst die Urheberrechtsverletzung herbeigeführt zu haben und auch die Täterschaft ihrer Familienmitglieder in Abrede gestellt. „Darin lag der wesentliche Unterschied zu den sonst anhängigen Verfahren“, sagt von Rüden.
Erhalten Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, so gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.