Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet heute einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen. Dafür könnten den Berlinern bald drastische Bußgelder drohen. Für einen fehlenden Ausweis würden dann 75 Euro fällig, ein zu geringer Mindestabstand zwischen zwei Personen kostet 500 Euro. Und weil die Bußgelder ihre Wirkung nicht sofort entfalten dürften, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine temporäre Schließung aller Parks und Grünflächen, um Menschenansammlungen zu verhindern.
Der Bußgeldkatalog des Berliner Senats legt fest, wie Verstöße gegen die Corona-Regelungen sanktioniert werden. „Im Senat besteht Einigkeit, dass wir einen Bußgeldkatalog beschließen werden, wie andere Länder auch”, erklärt Kultursenator Klaus Lederer (Linke) die Maßnahme. Bis Donnerstag seien allerdings noch zweieinhalb Fragen zu klären. Laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) gibt es nur noch kleinere Abklärungsfragen: „Die grundsätzliche Weichenstellung: Gehen wir eher in Richtung von Strafrecht oder gehen wir eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten, die haben wir entschieden: Wir gehen eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten.”
Grundlage für den Bußgeldkatalog ist das Infektionsschutzgesetz. In Berlin war es auf dieser Basis bereits möglich, Bußgelder zu verhängen, doch Andreas Geisel hatte dafür plädiert, die Details noch präziser zu regeln.
Die Berliner Bußgelder im Detail
Der rbb hat den Entwurf des Senats vorab veröffentlicht. Darin sind alle etwaigen Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung aufgeführt:
• Wer eine Spielhalle, ein Theater oder ein Kino öffnet, kann mit 1.000 bis 10.000 Euro Bußgeld belangt werden.
• Das Anbieten touristischer Übernachtungsangebote würde ebenfalls 1.000 bis 10.000 Euro kosten.
• Führt man keine Anwesenheitsliste, kann das 50 bis 500 Euro Bußgeld kosten.
• Hält man den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht ein, drohen 50 bis 500 Euro Bußgeld.
• Wer Oma oder Opa im Altersheim besucht und jünger als 16 Jahre alt ist oder länger als eine Stunde pro Tag bleibt, dem drohen 100 bis 1.000 Euro Bußgeld.
• Hält man sich in einer anderen Wohnung als der eigenen auf, kann der Besuch mit bis zu 500 Euro Bußgeld geahndet werden.
• Wer Veranstaltungen, Versammlungen oder Zusammenkünfte mit mehr als drei Menschen veranstaltet oder an ihnen teilnimmt, begeht eine Straftat.
• Strafbar ist auch das Öffnen von Schwimmbädern, Bildungseinrichtungen und Angebote zur Kindertagespflege.
• Die meisten anderen Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, für die allerdings im Wiederholungsfall Geldbußen von bis zu 25.000 Euro fällig werden können. Es könnten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen als juristische Personen belangt werden – oder auch beide, wenn es durch den Verstoß zu einer Bereicherung kam.
Gegen viele illegal geöffnete Geschäfte und Kneipen wird nach Anzeigen der Polizei bereits strafrechtlich ermittelt. Für kleinere Verstöße wie gegen die Pflicht zu Hause zu bleiben und das Versammlungsverbot können Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten erfolgen.
Abgeordnetenhaus streitet über die Maßnahmen
Im Abgeordnetenhaus wird über die verhängten und geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gestritten. Die Innenpolitiker Niklas Schrader (Linke) und Benedikt Lux (Grüne) forderten am Montag im Innenausschuss eine Lockerung der Maßnahmen. Laut Schrader sollte es möglich sein, allein, zu zweit oder mit der Familie auf der Wiese im Park, auf Picknickdecken oder auf Parkbänken zu sitzen.
Doch Innensenator Andreas Geisel (SPD) entgegnet, dass am Wochenende auf dem Tempelhofer Feld tausende Menschen unterwegs gewesen seien. „Wir sind gerade mal bei Tag 8 der Kontakt-Beschränkungen. So einsam auf einer Decke, das klappt ja eben nicht. Viele Zweier-Gruppen ergeben eine riesige Menschenmenge und entsprechende Ansteckungsgefahr.” Geisel und die Polizeipräsidentin Barbara Slowik wollen deshalb an den Anordnungen festhalten.
250 Euro für Picknicken und Grillen in NRW
Nordrhein-Westfalen hat schon in der vergangenen Woche einen Bußgeld-Katalog beschlossen, um das Kontaktverbot durchzusetzen. Bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden in NRW zum Beispiel 200 Euro fällig. Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit können mit 250 Euro Bußgeld belegt werden. Wer sich auf öffentlichen Plätzen in einer Gruppe von mehr als zwei Personen befindet und erwischt wird, zahlt 200 Euro. Verstöße gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus kosten 200 Euro Bußgeld.
Die Bußgelder gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen kann das doppelte Bußgeld verhängt werden und in Wiederholungsfällen sogar bis zu 25.000 Euro. Innenminister Herbert Reul (CDU) kommentierte die Maßnahmen: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen.“ Es gehe nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Kontrolliert werden die Anordnungen von den Ordnungsämtern und der Polizei.
Auch in Brandenburg wurden am Dienstag hohe Strafen für Verstöße gegen die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus beschlossen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von Strafen von bis zu 25.000 Euro.