Richter in Elternzeit verlängert Untersuchungshaft

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Das Bundesjustizministerium will die Strafprozessordnung reformieren. Nachdem Referentenentwurf sollen Gefangene bis zu zwei Monate länger in Untersuchungshaft sitzen müssen, wenn während der Hauptverhandlung einer der Richter oder Schöffen in Elternzeit geht.

Voraussetzung ist allerdings, dass es bis zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zehn Verhandlungstage gab. Nach § 229 der Strafprozessordnung (StPO) ist eine derartige fristhemmende Unterbrechung bisher nur bei Krankheit des Angeklagten, des Richters oder der Schöffen möglich – und bisher nur bis zu sechs Wochen. Diese Frist soll auf bis zu zwei Monate ausgeweitet werden und auch für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit gelten. Der Gesetzgeber will hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken.

Experten kritisierten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zu Lasten der Interessen der Angeklagten gehen könnten.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!