Umweltbonus Elektroautos: Kaufprämie verlängert bis Ende 2020

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020 zu verlängern. Mit der Förderung soll der Absatz von Elektroautos gesteigert werden. Der Bonus beträgt 4000 Euro und wird für E-Neuwagen gewährt, die nicht mehr als 60.000 Euro kosten. Mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) will die Bundesregierung einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft leisten.

Die Maßnahme soll die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützen. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich die Prämie in der Praxis bewährt, allerdings steige die Zahl der Anträge langsamer als erhofft.

Jetzt ist die Industrie gefragt

Wirtschaftsminister Altmaier erwartet von der Automobilindustrie die Produktion weiterer E-Modelle. Die Anzahl der im Markt verfügbaren E-Modelle wachse zwar, aber hier sei die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen. Auch die Ladeinfrastruktur müsse kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Nur so könne man der Elektromobilität in Deutschland endlich zum Durchbruch verhelfen.

Altmaier verweist auch auf die große wirtschaftliche Bedeutung von E-Mobilität. Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. „International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland“, so der Wirtschaftsminister.

Akustische Warnsysteme zum Schutz von Fußgängern

Am 1. Juli 2019 trat eine weitere Richtlinie zur Förderung von E-Mobilität in Kraft: Der Einbau von akustischen Warnsignalen (Acoustic Vehicle Alerting Systems – kurz: AVAS) für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist jetzt pauschal mit 100 Euro förderfähig. 

Elektrofahrzeuge sind bei geringen Geschwindigkeiten akustisch kaum wahrnehmbar. Die von E-Autos ausgehenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer, die auf akustische Signale angewiesen sind, werden durch den Einbau von AVAS kompensiert. Die Geräuscherzeuger müssen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern innerhalb der Europäischen Union (EU) seit dem 1. Juli in Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge eingebaut werden.

Gleichbleibende Fördersätze

Anders als in Regierungskreisen verlangt, wird die Fördersumme pro Fahrzeug nicht erhöht und die Laufzeit des Umweltbonus nicht auf zehn Jahre verlängert. Auch die insgesamt für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht aufgestockt. Die Kaufprämie wird mit identischen Fördersätzen bis Ende Dezember 2020 fortgeführt.

Der zur Hälfte vom Bund und von den Autobauern gezahlte Bonus beträgt 4000 Euro für neue E-Autos unter 60.000 Euro und 3000 Euro für Hybrid-Fahrzeuge. Die Kaufprämie kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Sie wird bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro gewährt, längstens aber bis zum 31. Dezember 2020. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, kommunale Betriebe und Vereine.