Zigarettenwerbung: Verdeckte Ekelfotos im Tabakhandel – Behörden gehen gegen Gewerbetreibende vor

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN sind erste Fälle bekannt geworden, in denen sich die zuständigen Behörden an Gewerbetreibende wenden, da diese angeblich Zigarettenschachteln nicht ordnungsgemäß ausstellen.

Hintergrund ist die sogenannte Tabakerzeugnisverordnung. Nach dieser müssen Zigarettenschachteln einen kombinierten Text-Bild-Warnhinweis enthalten – besser bekannt als Schockfoto. „Viele Ladenbetreiber sind dazu übergegangen, diese Schockbilder durch kleine Plastikkarten zu verdecken. Sie enthalten die Marke der Zigaretten und den Preis, nur eben nicht den Warnhinweis. In einzelnen Städten gehen die Ordnungsbehörden gegen diese Produktkarten vor, untersagen die weitere Verwendung und drohen zum Teil Zwangsgelder an.

„Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht illegal“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Nach der EU-Tabakverordnung müssen nur die Packungen der jeweiligen Tabakwaren gesundheitsbezogene Warnhinweise enthalten. Die EU wollte hierdurch eine einheitliche Gestaltung der Verpackungen im Unionsbereich herstellen. Zwar sollen die zuständigen Länder verhindern, dass die Warnhinweise verdeckt werden Das gilt jedoch nur für einen bestimmten Zeitpunkt. Dieser ist dann, wenn die Ware für den Verbraucher bereitgestellt wird. „Dies ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn die Schachtel auf dem Verkaufstisch liegt und sich nicht noch hinter dem Kassierer in einem Regal befindet“, erklärt von Rüden.

Widerspruch gegen behördliche Entscheidung einlegen

Gewerbetreibende, denen von einer Behörde aufgegeben worden ist, die Produktschilder zu entfernen, sollten eine solche Verfügung nicht blind befolgen, sondern sich diese schriftlich bestätigen lassen, sagt von Rüden. Gegen diesen Verwaltungsakt sollte Widerspruch eingelegt und anschließend die gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden. Aktuell werden solche Musterklagen vorbereitet.

Musterklagen in Arbeit

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet für Betroffene eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Erst anschließend kann ein kostenpflichtiges Mandat in Auftrag gegeben werden. Nutzen Sie hierfür bitte das unten angegebene Formular und laden Sie bereits vorhandene Dokumente zur Vorbereitung des Telefongesprächs hoch.