Berlin – Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat in der vergangenen Woche Klage gegen die bayrische Firma Be Beauty GmbH eingereicht. Zuständiges Gericht ist in diesem Rahmen das Amtsgericht München. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt einen Mandanten aus Nordrhein-Westfalen.
Forderung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vor dem Amtsgericht München
In der Klage vor dem Amtsgericht München (AG München, 283 C 23489/15) fordert die Berliner Rechtsanwaltskanzlei für einen nordrhein-westfälischen Mandanten die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für eine Kündigung. Zudem soll festgestellt werden, dass ein über das Portal edates.de geschlossener Vertrag unwirksam ist. „Wir sind der Auffassung, dass die Gestaltung der Webseite und der Bestellsituation nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Mittwochmorgen am Rande einer Gerichtsverhandlung in Berlin. Außerdem würden einzelne Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle wohl nicht standhalten.
So würde es sich nach von Rüden bei einzelnen Bestimmungen um sogenannte überraschende Klauseln handeln, die nicht Teil des Vertrages geworden sind. „Der Klausel, nach der sich der Vertrag automatisch um mehrere Monate verlängert, kommt ein Überrumpelungseffekt zu“, sagte von Rüden. Es läge eine deutliche Diskrepanz zwischen den Inhalten der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vorstellung des Verbrauchers vor.
Weitere Informationen finden Betroffene auf unserer Webseite.