Blitzer-Apps jetzt ausdrücklich verboten

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Blitzer-Apps sind bei Smartphone-Nutzern sehr beliebt. Doch die Nutzung solcher Warnsysteme während der Fahrt wird jetzt gesetzlich untersagt. Die Rechtmäßigkeit von Blitzer-Apps ist schon lange umstritten. Jetzt soll eine neue Verordnung des BMVI für Klarheit sorgen. Handy-Programme, die vor Radarkontrollen zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen warnen, werden ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt und damit ganz klar verboten. Doch die Verordnung wirft neue Fragen auf.

Gesetzeslücke wird geschlossen

Unter Autofahrern sind sogenannte Blitzer-Apps wie Blitzer.de sehr beliebt. Kein Wunder: Die Programme warnen sehr zuverlässig vor Radarkontrollen, sodass man sein Tempo vor den Warngeräten rechtzeitig drosseln und Bußgelder vermeiden konnte. Damit ist der Zweck der Blitzer natürlich verfehlt. Eine Neuregelung soll die Gesetzeslücke jetzt schließen.

Schon Ende 2019 sollte der Bundesrat über entsprechende Änderungen in der StVO abstimmen. Doch die Entscheidung wurde auf Mitte Februar dieses Jahres verschoben, weil die Länder sich noch auf Regelungen einigen mussten, die Nutzung der Blitzer-Apps einzuschränken. Laut der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen die Warn-Programme auf dem Smartphone nicht mehr während der Autofahrt genutzt werden. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer sagt dazu: „Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.“

Blitzer-Apps eigentlich schon lange verboten

Grundsätzlich ist die Nutzung der Apps zwar schon lange verboten, aber in Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung werden Blitzer-Apps nicht explizit erwähnt. Es heißt dort lediglich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Weil Smartphones bislang nicht explizit erwähnt wurden, konnte man das Gesetz auch so auslegen, dass sie deshalb nicht unter die Regelung fallen. Es handelt sich bei einem Smartphone schließlich nicht in erster Linie um ein Radarwarn-Gerät – das Warnen vor Blitzgeräten ist nur eine Nebenfunktion. Jetzt wird der Paragraf 23 um einen Satz ergänzt. Laut Verkehrsministerium soll die Änderung schnellstmöglich in Kraft treten.

Welche Strafen drohen bei Nutzung einer Blitzer-App?

Wer beim Benutzen einer Blitzer-App erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld rechnen – selbst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde. Unter Umständen kann sogar noch ein Punkt in Flensburg dazukommen. Auch die Nutzung von Navis mit integrierter Blitzer-Warnung ist nicht zulässig. Auf manchen Navigationsgeräten ist diese Funktion schon vorinstalliert. Man darf man solche Geräte zwar besitzen, aber wer mit eingeschalteter Warnfunktion von der Polizei erwischt wird, muss ebenfalls zahlen.

Weiterhin erlaubt sind Blitzermeldungen im Radio. Sie geben die Radarstandorte nämlich wesentlich ungenauer an als die verbotenen Apps. Dadurch halten Autofahrer die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb der gemeldeten Strecke meistens länger ein.

Schwachstellen des neuen Gesetzes

Laut dem neuen Gesetz gilt das App-Verbot weiterhin nur für den Fahrzeugführer. Beifahrer dürfen Blitzer-Apps nach wie vor nutzen und dem Fahrer die Standorte der Blitzer mitteilen. Sich vor der Fahrt per App über Blitzer zu informieren, ist ebenfalls erlaubt.

Unklar ist außerdem, wie die Polizei Autofahrern die Nutzung einer Blitzer-App nachweisen soll. Fahrzeuge dürfen nämlich nicht ohne begründeten Verdacht durchsucht werden. Das gilt natürlich auch für Smartphones. Dafür muss zunächst einmal ein Anfangsverdacht bestehen. Die Nutzung von Blitzer-Apps kann also kaum kontrolliert werden.

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