In den sozialen Netzwerken geht derzeit ein Video viral, das zwei schwarze Fahrzeuge vor dem Bahnhof Zoo in Berlin beim Driften zeigt. Mitten auf der Kreuzung Hardenbergstraße und Joachimsthaler Straße dreht sich ein Maserati absichtlich mit quietschenden und rauchenden Reifen um die eigene Achse. Anschließend fährt er in den Gegenverkehr auf die Hardenbergstraße. Ein zweiter schwarzer Wagen driftet vor einer Gruppe Fußgänger über den Asphalt und fährt dann über eine Fußgängerinsel.
Währenddessen filmt der Beifahrer des Maserati aus dem Fenster heraus, ein weiterer Mann schwenkt eine Türkei-Fahne. Die Aufnahmen sind vermutlich am Sonntagnachmittag am Bahnhof Zoo entstanden. Es wird vermutet, dass der Vorfall aus einem Hochzeitskorso heraus entstanden ist. Handelt es sich dabei laut Verkehrsrecht um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Driften keine Ordnungswidrigkeit
Driften – das gezielte Übersteuern, bei der sich das Fahrzeug um sich selbst dreht – ist laut Verkehrsrecht keine Ordnungswidrigkeit. Dafür können aber Verstöße, die mit dem Driften einhergehen, bestraft werden. Im aktuellen Fall vom Bahnhof Zoo handelt es sich zweifelsfrei um eine Behinderung des Straßenverkehrs, die nach §1 Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt ist. Hinzu kommen die Erzeugung von unnötigem Lärm, eine vermeidbare Abgasbelästigung und die Belästigung durch unnötiges Hin- und Herfahren, wofür der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von insgesamt 40 Euro vorsieht. Wären bei der Aktion vor dem Bahnhof Zoo Personen oder Gegenstände zu Schaden gekommen, würden die Strafen höher ausfallen.
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe als Konsequenzen möglich
Je nach Betrachtungsweise kann das Driften auf der Kreuzung in der Innenstadt aber auch als Straftat bewertet werden. Das untersucht derzeit die Berliner Polizei: „Wir ermitteln aber auch wegen eines unter Umständen sogar gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Ob letztlich eine Straftat begangen wurde, muss nun ermittelt werden“, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber den Medien. Dieser gefährliche Eingriff in den Verkehr wird in § 315b Strafgesetzbuch beschrieben. Für diese Tat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Fand ein illegales Autorennen statt?
Möglicherweise habe es vorher auch ein illegales Autorennen gegeben. Der Polizei liegen Medienberichten zufolge weitere Filmaufnahmen vor. Hat tatsächlich ein verbotenes Autorennen in der Nähe des Bahnhofs Zoo stattgefunden, kann auch dieses Vergehen sanktioniert werden. So drohen bei der Teilnahme an einem Autorennen eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Polizei sucht weiterhin nach Zeugen, um die Täter identifizieren zu können.
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