Gaffen und Upskirting strafbar

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen mal eben das Smartphone zücken und die Verletzten fotografieren – dieses abstoßende Verhalten gilt in Zukunft als Straftat und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das Kabinett will härter gegen Schaulustige vorgehen: Das Gaffen gilt nicht mehr nur als Kavaliersdelikt und auch das Filmen und Fotografieren unter dem Rock – das sogenannte Uskirting – ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat am 13. November ein Gesetz dazu vorgelegt, das auch Freiheitsstrafen vorsieht.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein

Wer an Unfallstellen gafft oder sogar Bilder von Getöteten macht, soll nicht länger ungestraft davon kommen. Im ARD-Morgenmagazin erklärte die SPD-Politikerin, es sei ein wichtiges Signal, diese Gesetzeslücke zu schließen. „Es muss deutlich werden, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.“

Es gehe nicht darum, möglichst viele Menschen zu verurteilen. Vielmehr will sie eine gesellschaftliche Debatte anstoßen. Auch in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) wird die Ministerin zitiert: „Früher galt: So etwas macht man nicht! Heute wird es gemacht. Das nehmen wir nicht hin.“

Die Polizei berichtet, dass Gaffer-Vorfälle in letzter Zeit zunehmen, weil den Gaffern das Unrechtsbewusstesein fehle. Die Rettungskräfte würden durch Schaulustige teilweise massiv behindert

Fotografieren verboten: Geld- und Freiheitsstrafen

Bisher kann nur derjenige strafrechtlich verfolgt werden, der Rettungskräfte behindert oder Verletzte entwürdigend fotografiert. Das Strafrecht schützt lediglich lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei toten Opfern von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet.

Doch solche Bilder tauchen immer häufiger auf, weil Smartphone-Kameras immer griffbereit sind. Außerdem vereinfacht das Internet die Verbreitung dieser Fotos und die Anonymität senkt Hemmschwellen. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, dass das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“ als Straftat gewertet werden soll.

Künftig dürfen Unfall-Opfer nicht mehr ungestraft fotografiert werden. Das Fotografieren von Unfällen und das Verbreiten der Bilder im Netz soll mit Geldstrafenund Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. „Es handelt sich um Personen, die ihr Leben gelassen haben. Es ist mir unbegreiflich, wie sich Menschenan Bildern davon ergötzen können“, so Lambrecht gegenüber der NOZ. „Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands.“

Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn hätten als Fotos zu schießen, fehle ihr jedes Verständnis. Dass diejenigen, die solche Fotos veröffentlichten, dafür auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei einfach nur gruselig. Außerdem behinderten die Gaffer häufig die Rettungskräfte.

Upskirting bislang nur Ordnungswidrigkeit

Auch das heimliche Fotografieren und Filmen unter dem Rock oder Kleid und in den Ausschnitt will Lambrecht unter Strafe stellen. Auch das sei demütigend und verletzend. Die Täter verbreiten die Fotos in Chatgruppen oder vertreiben sie sogar kommerziell. Es treffe Frauen sehr, wenn sie zu Objekten degradiert würden, so Lamprecht weiter. Es hätten sich schon zahllose Betroffene an sie gewandt.

Das Erstellen solcher Fotos und Videos wurde bisher in der Regel als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Als Straftat wird Upskirting nur dann betrachtet, wenn der Täter sein Opfer außerdem berührt oder beleidigt und erniedrigt. Betroffene können in jedem Fall eine sofortige Löschung und Schadensersatz verlangen – gegebenenfalls wird auch ein Schmerzensgeld fällig.