Parkscheinautomat defekt – gratis parken erlaubt?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Parkscheinautomaten sind in Innenstädten überall zu finden. Es sollte also kein Problem sein, ordnungsgemäß zu parken. Aber was tun, wenn der Parkautomat defekt ist oder keine Münzen annimmt? Viele Autofahrer wissen nicht, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollen. Die einen denken, dass sie jetzt gratis parken können, andere machen sich Sorgen, weil sie ein Bußgeld befürchten. Die rechtliche Lage ist jedoch eindeutig: Wer keinen Parkschein ziehen kann, muss den nächsten Automaten suchen oder die Parkscheibe nutzen.

Glücklich, wer in der City einen Parkplatz gefunden hat. Jetzt nur noch schnell einen Parkschein ziehen … Und dann das: Der Parkscheinautomat ist defekt! Wie sieht in diesem Fall die rechtliche Lage aus und was müssen Autofahrer jetzt tun? Darf man sein Auto kostenlos parken oder muss man sich einen anderen Parkplatz suchen, um kein Bußgeld zu riskieren? Kann man einen Zettel hinterlassen und auf den defekten Parkautomaten verweisen oder muss man eine Störungsstelle anrufen?

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Parkscheinautomat funktioniert nicht: die Rechtslage

Ist ein Parkscheinautomat defekt, gibt es rechtlich eine klare Vorgehensweise, die Autofahrer befolgen müssen. Sie ist eindeutig in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter §13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit – geregelt. Wer sich nicht daran hält, dem droht trotz defektem Automaten ein Knöllchen. Generell gilt: Ist der Parkscheinautomat nachweislich defekt, darf mit einer Parkscheibe trotzdem geparkt werden.

Die Parkscheibe muss sichtbar an der Windschutzscheibe ausgelegt werden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: Sie muss blau, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein und über eine Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format verfügen. Mit dieser Scheibe darf so lange geparkt werden, wie es die angegebene Höchstparkdauer vorschreibt. Aber Achtung: Die Parkscheiben-Regelung greift erst, wenn man wirklich keine Alternativen hatte.

Erst alle Alternativen checken

Ist der Parkscheinautomat kaputt, sollte man sich zunächst umschauen: Vielleicht gibt es in der Nähe funktionstüchtige Automaten. In dem Fall müssen Autofahrer ihren Parkschein dort lösen, denn es gilt als zumutbar, ein paar Schritte zu laufen. In Großstädten gibt es für eine Parkzone in der Regel mehrere Parkscheinautomaten. Aus Bequemlichkeit keinen Parkschein zu ziehen, kann teuer werden.

Nimmt der Parkscheinautomat die eingeworfene Münze nicht an, klappt es oft mit anderem Münzgeld oder bargeldlos. Vielleicht ist der Parkscheinautomat ja gar nicht defekt. Nutzen die anderen parkenden Autos Parkscheine, sollte man mit anderen Münzen versuchen, ein Ticket zu ziehen. Ist der Automat tatsächlich nicht funktionstüchtig, freuen sich viele Städte und Gemeinden, wenn die Störung gemeldet wird. Meistens ist auf dem Automaten eine entsprechende Rufnummer angegeben oder man kann die Störung online melden. 

Ist der Parkscheinautomat defekt und man hat keine Parkscheibe zur Hand, muss man nach einem anderen Parkplatz Ausschau halten. Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe mit dem Hinweis „Parkscheinautomat kaputt“ schützt jedenfalls nicht vor einer Strafe. Auch eine Notiz mit der aktuellen Zeit wird nicht als Parkscheiben-Ersatz akzeptiert. Wer ohne Ticket oder sichtbar ausgelegte Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn der Automat defekt ist. Die Parksünde wird je nach Parkdauer mit unterschiedlich hohen Bußgeldern geahndet.

Falsch geparkt und Bußgeldbescheid erhalten?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens oder einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten? Dann sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen! Möglicherweise können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Strafen damit abwenden. Die Kanzlei VON RUEDEN hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check und kontaktieren Sie uns!