Punkte in Flensburg – wann verjähren sie?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) können neben Bußgeldern auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bringen – und bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Wer nicht ständig bei Rot über die Kreuzung fährt, während der Fahrt mit dem Handy telefoniert oder ein notorischer Raser ist, kann beruhigt sein. Es gibt nämlich Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg. Das heißt, die Punkte verjähren und werden dann automatisch vom Punktekonto gelöscht. Aber wie lange dauert es, bis Punkte in Flensburg verjähren?

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Mit der Reform des Punktesystems und des Bußgeldkatalogs, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, haben sich die Tilgungsfristen der Punkte verändert. Der Punkteverfall ist seitdem einfacher nachzuvollziehen. Die neue Regelung legt nämlich genaue Fristen fest, in denen eine Verjährung für Punkte in Flensburg eintritt. Die Punkte verfallen jetzt außerdem für jeden Verstoß einzeln. Je mehr Punkte ein Verstoß im Straßenverkehr eingebracht hat, desto länger ist die Frist, bis die Punkte gelöscht werden:

  • Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht.
  • Zwei Punkte für eine Ordnungswidrigkeiten oder Straftat verfallen nach fünf Jahren.
  • Drei Punkte für Straftaten sind nach zehn Jahren verjährt.

Jeder Verstoß, der zu Punkten in Flensburg geführt hat, wird für sich betrachtet. Wurden mehrere Verstöße begangen, werden die Jahre bis zur Tilgung also nicht zusammengerechnet und Verjährungsfristen für ältere Verkehrsdelikte können nicht mit neuen Fristen verrechnet werden.

Durch die festgelegten Tilgungsfristen für den Verfall der Punkte in Flensburg können Betroffene genau nachvollziehen bringen, wann die eingetragenen Punkte für ihren Verstoß wieder gelöscht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Rechtskraftdatum. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das für die Punktesammlung in Flensburg zuständig ist, streicht die Punkte nach Ablauf der Frist automatisch aus dem Register. Betroffene Verkehrssünder müssen also die Löschung der Punkte nicht selbst veranlassen.

Wie lassen sich Punkte in Flensburg abfragen?

Will man sicher gehen, dass Punkte in Flensburg auch wirklich gelöscht wurden oder möchte man seinen Punktestand abfragen, kann man sich beim Kraftfahrt-Bundesamt erkundigen. Die Abfrage des aktuellen Punktestands ist kostenlos. Für die Auskunft gibt es drei Möglichkeiten:

  • Online-Auskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts
  • persönliche Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder Dresden
  • postalische Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt

Zur Auskunft über die Anzahl an Punkten bekommt man auch die Information, wie lange sich die Punkte schon auf dem Konto befinden und für welche Verstöße sie vergeben wurden.

Was bedeutet Überliegefrist?

Die Punkte werden nach abgelaufener Verjährungsfrist zwar automatisch aus dem Register gestrichen, bleiben aber noch ein weiteres Jahr als Vermerk gespeichert. Dieses Jahr wird Überliegefrist genannt. Durch die einjährige Frist wird sichergestellt, dass der Gesamtpunktestand immer korrekt ermittelt werden kann – auch wenn die neuen Punkte erst nach der Verjährung alter Punkte gespeichert werden.

Während der Überliegefrist werden die Punkteeinträge nur der betreffenden Person oder ihrem Anwalt mitgeteilt. Für Behörden sind sie nicht mehr sichtbar, also für Entscheidungen nicht mehr relevant. Sollten jedoch zu einem Zeitpunkt nach Ablauf der regulären Tilgung Verstöße nachgetragen werden, die vor Ablauf der Tilgung begangen wurden, erscheinen die Einträge aus der Überliegefrist wieder. Wer seinen Punktestand in Flensburg abfragt, wird auch über die Verstöße informiert, die sich in der Überliegefrist befinden.

Punkte in Flensburg durch ein Seminar abbauen

Durch ein Aufbauseminar kann der Punkteabbau beschleunigt werden: Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann man einen Punkt in Flensburg abbauen – allerdings nur, wenn man nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto hat. Erreicht ein Punktekonto vier oder fünf Punkte, wird die betroffene Person durch die zuständige Behörde ermahnt und auf eine mögliche Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar hingewiesen.

Solche Fahreignungsseminare werden von Fahrschulen angeboten. Die Teilnahme kostet etwa 400 Euro. Den Punkterabatt durch ein Fahreignungsseminar gibt es allerdings nur einmal in fünf Jahren. Wer mehr als fünf Punkte angesammelt hat, muss auf die reguläre Verjährung der Punkte in Flensburg warten.

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