Sehen und gesehen werden: Was ist bei der Auto-Beleuchtung zu beachten?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Im Herbst und Winter sind Autofahrer sind oft bei Dunkelheit, im Regen oder bei Nebel unterwegs – eine Herausforderung, denn die Sicht ist schlechter und der Gegenverkehr blendet. Bei schlechten Sichtverhältnissen steigt auch das Unfallrisiko. Umso wichtiger wird beim Autofahren die richtige Beleuchtung. Laut ADAC fährt über die Hälfte der Autofahrer mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung. Um Lampendefekte rechtzeitig zu entdecken, sollte man die Beleuchtung an seinem Fahrzeug regelmäßig überprüfen.

Beleuchtung am Fahrzeug checken

Um die Bremslichter zu prüfen, kann man das Auto rückwärts an eine helle Wand fahren. Beim Tritt auf die Bremse, sollte im Rückspiegel auf jeder Seite des Wagens und in der Mitte auf der Wand ein roter Lichtschein zu sehen sein. Wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird, müssen zwei weiße Lichtpunkte an der Wand erscheinen. Die Schlussleuchten lassen sich bei angeschaltetem Standlicht überprüfen und bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte sieht man zusätzlich ein oder zwei rote Flecken.

Um Stand-, Abblend- und Fernlicht zu prüfen, dreht man das Fahrzeug um und stellt es mit einigen Metern Abstand Richtung Wand. Auch die Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer kann man auf diese Weise checken, wenn die Sonne nicht zu hell scheint. Sind ein oder mehrere Leuchtmittel ausgefallen, müssen sie umgehend ersetzt werden. Beim Abblend-, Fern- und Nebellicht müssen die Scheinwerfer nach dem Einsetzen von neuen Leuchtmitteln von einer Fachkraft eingestellt werden. Wenn nämlich ein Leuchtwendel auch nur minimal verschoben wird, kann der Scheinwerfer blenden oder deutlich an Reichweite verlieren.

Was viele nicht (mehr) wissen: Scheinwerfer sind höhen- und weitenverstellbar. Die Beleuchtung sollte also der Beladung entsprechend eingestellt werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden und eine optimale Ausleuchtung der Straßenverhältnisse zu erreichen. Auch die Parkbeleuchtung muss funktionieren, sonst sieht ein Pkw für den Gegenverkehr wie ein Zweirad aus. Das ist besonders nachts gefährlich.

Die richtige Einstellung der Beleuchtung

Die Einstellung von Scheinwerfern muss in Fachwerkstätten erfolgen, denn in der Regel gibt es nur dort einen zertifizierten Lichteinstellplatz, an dem die Leuchtweite von Abblendlicht und Nebelscheinwerfern optimal eingestellt werden kann. Die Hell-Dunkel-Grenze sollte beim Abblendlicht 50 bis 100 Meter vor dem Fahrzeug auf den Boden treffen. Wer von entgegenkommenden Autofahrern angeblinkt wird, sollte seine Scheinwerfereinstellung in der Werkstatt überprüfen lassen. Im Herbst gibt es oft Aktionen, bei denen die Kontrolle kostenlos durchgeführt wird.

Bei neueren Fahrzeugmodellen wird in den Fachwerkstätten ein Diagnosegerät angeschlossen, mit dem sich die Nullstellung der Leuchtweiten-Regulierung einstellen lässt. Bei modernen Lichtsystemen wie Xenon, LED oder Laser ist der Aufwand für die Lichteinstellung groß und dadurch teurer als bei Halogen-Scheinwerfern. Nach dem Austausch eines defekten Scheinwerfers erfolgt die richtige Einstellung fast ausschließlich über computergestützte Messtechnik.

Gute Sicht – auch bei Dunkelheit

Für eine sichere Fahrt ist die richtige Beleuchtung des Fahrzeugs sehr wichtig. Autofahrer bestimmen selbst, wie gut ihr Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist: Grundsätzlich muss die Fahrweise der Sichtweite angepasst werden, damit man in Gefahrensituationen rechtzeitig zum Stehen kommen kann.

Wer früh den Blinker setzt, warnt nachfolgende Fahrzeuge rechtzeitig vor, sodass der Fahrer angemessen reagieren kann. Schaltet man bei entgegenkommendem oder vorausfahrendem Verkehr rechtzeitig das Abblendlicht ein, ist man für die anderen Verkehrsteilnehmer besser sichtbar. Die blaue Kontrollleuchte weist auf das eingeschaltete Fernlicht hin – das in Ortschaften verboten ist.

Nebelscheinwerfer sollten nur bei schlechter Sicht eingeschaltet sein – das bedeutet: nur bei Sichtweiten unter 50 Metern, was dem Abstand zwischen zwei Pfosten auf der Landstraße entspricht. Wer mit eingeschalteten Nebelschlussleuchten unterwegs ist, darf gemäß der Sichtweite nicht schneller als 50 km/h fahren. Verbessert sich die Sicht auf über 50 Meter, müssen die Nebelschlussleuchten wieder ausgeschaltet werden.