Sind Autoaufkleber erlaubt?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Dein liebstes Fußballteam, Meinungsbekundungen aller Art, witzige und weniger witzige Botschaften und Bilder – Aufkleber fürs Auto gibt es reichlich und über Geschmack lässt sich ja bekanntlich schlecht streiten. Sticker am Auto sind jedenfalls nicht grundsätzlich verboten. Aber es ist auch nicht alles erlaubt: Bestimmte Bereiche des Fahrzeugs dürfen nicht abgedeckt werden, weil sonst die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

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Welche Autoaufkleber sind wo erlaubt?

Aufkleber oder Car-Tattoos auf Lack und Karosserie sind in der Regel erlaubt, während für die Scheiben starke Einschränkungen gelten. In § 40 Abs. 1 der StVZO ist beschrieben, womit du deine Scheiben verzieren darfst und womit nicht: Dort heißt es: „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“

Erlaubt ist ein sogenannter Tönungsstreifen am oberen Scheibenrand der Frontscheibe. Auch Park- und Maut-Vignetten und die Umweltplakette dürfen am unteren Rand oder an der Seite aufgeklebt werden. Das Sichtfeld darf in jedem Fall nicht eingeschränkt werden. Die hinteren Seitenfenster und die Heckscheibe können mit Sonnenschutzfolien beklebt werden. Für alle Scheiben gilt: Ein Aufkleber darf nur bis zu 0,1 Quadratmeter groß sein und die Aufkleber dürfen insgesamt nicht mehr als ein Viertel der Scheibe verdecken.

Für welche Autoaufkleber brauche ich eine Genehmigung?

Klebefolien für Scheiben müssen mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet sein – besonders bei großflächigen Pkw-Aufklebern. Für Folien, die auf der Scheibe mehr als 0,1 Quadratmeter beziehungsweise mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, brauchst du laut TÜV Nord eine Bauartgenehmigung, sonst erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos. Die Genehmigung bekommst du in der Regel beim Kauf der Folie. Die Genehmigung musst du immer dabeihaben.

Welche Aufkleber sind grundsätzlich verboten?

Die Verkehrssicherheit darf durch Verschönerung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betreffen vor allem Aufkleber und Folien auf Scheiben, Beleuchtung oder Außenspiegelgläsern. Hier sind die Vorgaben streng, weil die Verkehrssicherheit klar im Vordergrund steht. Natürlich darf die Sicht des Fahrers durch Aufkleber nicht eingeschränkt werden. Durch den Blick in den Rückspiegel muss auch die freie Sicht nach hinten gewährleistet sein. Wenn deine Sicht durch Aufkleber an der Heckscheibe eingeschränkt ist, brauchst du rechts einen Außenspiegel.

Verboten sind Hochglanzfolien auf Autos: Durch die Spiegelungen auf der glänzenden Oberfläche werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet und die Verkehrssicherheit ist gefährdet. Bei Verstößen drohen Verwarngelder und bei Gefährdung der Verkehrssicherheit sogar Bußgelder und Punkte in Flensburg. Fahren mit einem Fahrzeug, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kostet 90 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg.

Die Heckscheiben bestehen aus Sicherheitsglas und weisen ein besonderes Bruchverhalten auf, das durch die Folien nicht beeinträchtigt werden darf. Die Scheibeneinfassung muss deshalb frei von Aufklebern bleiben.

Spiegel und Kennzeichen müssen frei bleiben

Einige Fahrzeugteile dürfen auf keinen Fall beklebt werden, nämlich Spiegel im und am Wagen und die Kennzeichen. Das Kennzeichen muss zur Identifikation des Fahrzeugs und des Halters immer erkennbar sein. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro.

Auch inhaltlich ist nicht alles erlaubt: Zeichen und Symbole, die verfassungsfeindlichen Organisationen zugeordnet werden können, sind grundsätzlich verboten – auch auf Autos. Das gilt auch für beleidigende, rassistische und diskriminierende Meinungsbekundungen.

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