StVO-Novelle: ab 28. April deutlich höhere Bußgelder

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Mit der StVO-Novelle tritt am 28. April 2020 auch der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Die Neuerungen sollen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen. Für einige Verstöße gelten deshalb ab nächster Woche wesentlich härtere Sanktionen – besonders bei Geschwindigkeitsübertretungen. Auch das Parken auf Geh- und Radweg wird deutlich teurer. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

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Wer ab dem 28. April 2020 gegen die Regelungen der neuen Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit zum Teil drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Der Bundesrat begründet die Neuerungen wie folgt: „Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden.“ Zudem sei die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, um die notwendige Lenkungswirkung entfalten zu können.

Härtere Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen

Verstöße gegen das Tempolimit werden härter geahndet: Bei Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten künftig doppelt so hohe Bußgelder. Innerorts werden dann bis zu 70 Euro fällig, außerorts bis zu 60 Euro. Punkte in Flensburg drohen schon ab einer Überschreitung um 16 km/h. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, muss sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften werden Fahrverbote ab einer Überschreitung um 26 km/h verhängt.

Bei höheren Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 Prozent gehen die Behörden meistens von Vorsatz aus, was in der Regel zu einer Verdoppelung der Geldbuße führt. Die maximale Forderung liegt innerorts bei 680 Euro und außerorts bei 600 Euro. Es kann auch zu längeren Fahrverboten von bis zu drei Monaten kommen.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Verdopplung der Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h
  • Punkte in Flensburg schon ab einer Überschreitung um 16 km/h
  • innerorts Fahrverbot schon ab einer Überschreitung um 21 km/h
  • außerorts Fahrverbot schon ab einer Überschreitung um 26 km/h

Höhere Strafen für Falschparken und Durchfahren der Rettungsgasse

Die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg, Parken in zweiter Reihe und das Halten auf Schutzstreifen werden ebenfalls erhöht: Diese Verstöße kosten statt 15 bis 30 Euro jetzt bis zu 100 Euro und ziehen gegebenenfalls Punkte in Flensburg nach sich. Das Halten in zweiter Reihe wird mit 55 Euro geahndet, bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sogar mit 70 Euro.

Auch Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse werden in Zukunft härter sanktioniert. Wer gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstößt, muss dann tiefer in die Tasche greifen und mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Noch teurer wird es, wenn die Rettungsgasse befahren wird: Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot anordnen.

Neuer Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern

Der in § 5 Abs. 4 StVO benannte „ausreichende Seitenabstand“ wurde in der überarbeiteten StVO näher definiert. Beim Überholen müssen Kraftfahrer zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten.

Die geplante StVO-Novelle beinhaltet auch neue Verkehrsschilder und Symbolbilder. Radfahrer bekommen zum Beispiel einen grünen Pfeil für Radfahrer, der ihnen erlaubt, an einer roten Ampel rechts abzubiegen. Weitere Informationen zur StVO-Novelle, die nächste Woche in Kraft tritt, finden Sie in unserem Bußgeldkatalog 2020.

Wenn Sie fälschlicherweise für einen Verstoß belangt wurden oder unsicher sind, wie Sie auf Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen reagieren sollen, können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, denn viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten – unsere Experten für Verkehrsrecht sind gern für Sie da!