Weihnachtsfrieden – das Finanzamt macht Pause

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Es weihnachtet – und Frieden kehrt ein, zumindest in manchen Finanzämtern: der sogenannte Weihnachtsfrieden. Das bedeutet, dass einige Ämter rund um die Feiertage von Maßnahmen absehen, die für Steuerzahler und ihre Familien belastend sein könnten. Sie verzichten an diesen Tagen beispielsweise auf das Verschicken von Bußgeldbescheiden, auf Vollstreckungsmaßnahmen oder auf Außenprüfungen. Außerdem verteilen einige Ordnungsämter während dieser Zeit keine Knöllchen.

Die Geschichte des Weihnachtsfriedens

Den Begriff „Weihnachtsfrieden“ hat nicht das Finanzamt erfunden. Er hat seinen Ursprung im Ersten Weltkrieg. Am Heiligabend 1914 ließen Deutsche, Franzosen und Briten die Waffen an der Westfront ruhen und kamen aus den Schützengräben, um gemeinsam Weihnachten zu feiern. In diesem Sinne sind auch einige Behörden des öffentlichen Dienstes um Weihnachten herum nachsichtiger als sonst.

Weihnachtsfrieden in öffentlichen Ämtern

In Deutschland hat der Weihnachtsfrieden im Finanzamt und in anderen Behörden Tradition: Um die Weihnachtstage herum wird oft keine negative Post verschickt und auch Zwangsmaßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt. In Hessen zum Beispiel verzichten alle Finanzämter in der Zeit des Weihnachtsfriedens auf folgende Maßnahmen:

• Mahnungen für Steuern und Abgaben

• Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern

• Vorladungen ins Finanzamt

• Vollstreckungen

• Außenprüfungshandlungen

• Bekanntgabe von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Der Weihnachtsfrieden ist also eine Art Geschenk des Finanzamts an die Bürger. Auch einige andere Ämter beteiligen sich an der Gnadenzeit. In manchen Gemeinden verzichtet die Polizei um Weihnachten herum auf das Aufstellen von Radarfallen. Wo trotzdem geblitzt wird, wartet man zumindest mit der Zustellung bis zum neuen Jahr. Einige Ordnungsämter verteilen während des Weihnachtsfriedens keine Knöllchen und sogar Haftstrafen müssen teilweise erst im Januar angetreten werden.

Welche Ausnahmen gibt es beim Weihnachtsfrieden?

Nach Ansicht des Finanzamts gibt es Situationen, in denen kein Aufschub gewährt werden kann – etwa wenn eine Verjährung und ein damit verbundener Zahlungsausfall droht. In solchen Fällen sollte man nicht auf den Weihnachtsfrieden vertrauen. Das Finanzamt wird die entsprechende Post pünktlich verschicken. Auch fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich überwiesen werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.

Außerdem machen nicht alle Finanzämter beim Weihnachtsfrieden mit, denn diese Tradition ist nicht gesetzlich geregelt. Als Bürger haben Sie also keinen rechtlichen Anspruch auf besondere Rücksichtnahme während der Feiertage – die Gesetze gelten zu Weihnachten genauso wie sonst. Sie können einer Vorladung ins Finanzamt also nicht einfach fernbleiben und sich dabei auf den Weihnachtsfrieden berufen. Die unerfreulichen Schreiben vom Amt werden natürlich nicht ausbleiben, sondern kommen dann im Januar …

Verzögert der Weihnachtsfrieden meinen Steuerbescheid?

Für Steuerbescheide und Mahnungen gibt es keine Versandpause, denn Einnahmeausfälle sollen im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Wer also noch auf seinen Steuerbescheid und eine damit verbundene Steuerrückerstattung wartet, muss sich keine Sorgen machen: Das Finanzamt verschiebt wegen des Weihnachtsfriedens keine Steuerrückerstattungen. Die Bescheide werden auch während des Weihnachtsfriedens verschickt, denn viele Steuerzahler planen die Rückerstattung fest ein.

Wann und wo gilt der Weihnachtsfrieden?

Nicht alle Bundesländer halten sich an die friedliche Zeit. In den letzen Jahren haben sich unter anderem die Finanzämter in Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg am Weihnachtsfrieden beteiligt. Wie lange der Friede dauert, wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden sind von Mitte Dezember bis Mitte Januar gnädig, andere nur vom 20. bis zum 31. Dezember. In den meisten Ämtern beginnt der Weihnachtsfrieden eine Woche vor Weihnachten und endet Anfang Januar.

Ob Ihr Finanzamt den Weihnachtsfrieden gewährt, erfahren Sie in der lokalen Presse oder im Internet. Die Finanzämter veröffentlichen in der Regel ab Mitte Dezember Informationen dazu.