Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Wer kürzlich nach dem Einkauf einen Zettel an seinem Fahrzeug entdeckt hat, mit einer Zahlungsforderung eines privaten Parkraumüberwachungsunternehmens, der fair parken GmbH, sollte dieser Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen!

In der Regel wird der Fahrer dazu aufgefordert, einen Betrag von 19,90 € zu zahlen, weil er keine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe platziert hat.

Betroffene, die bisher nicht wussten, wie sie einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH einlegen können, sollten den nachfolgenden Text lesen und anschließend die kostenlos zum Download zur Verfügung gestellte Mustervorlage für einen Widerspruch verwenden.

Auch wenn ein Widerspruch nicht in allen Fällen erfolgreich sein wird, lohnt es dennoch, den Sachverhalt auf mögliche Ansatzpunkte zu überprüfen.

Dabei sollten Sie bedenken, dass die Parkplatzbetreiber in der Regel darüber informiert sind, dass Rechtsschutzversicherungen für Angelegenheiten des ruhenden Verkehrs nicht aufkommen und daher auf Ihr Einlenken spekulieren!

Ist die Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH zulässig?

Die private Parkraumüberwachung ist zulässig, da es sich dabei um Privatgrundstücke und nicht um öffentliches Straßenland handelt. Durch die Verpachtung der Parkfläche an die fair parken GmbH ist es dieser grundsätzlich gestattet, Regeln auf diesem Grundstück aufzustellen und Verstöße zu sanktionieren.

Ist die Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH ein Bußgeldbescheid?

Die oben beschriebene Parkraumüberwachung erfolgt meistens im Auftrag von Supermärkten, die mit Hilfe der fair parken GmbH gegen Dauerparker auf ihren Kundenparkplätzen vorgehen möchten.

Die von der fair parken GmbH ausgestellte Zahlungsaufforderung ist nicht mit einem von einer kommunalen Behörde ausgestelltem Bußgeldbescheid gleich zu setzen, da erstere lediglich eine zivilrechtliche Vertragsstrafe ist. Der fair parken GmbH stehen keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber dem Parkenden zu.

Wie entsteht zwischen Parkendem und der fair parken GmbH ein Vertrag?

Allgemein geläufig sind Vertragsschlüsse, die durch zwei mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen zustande kommen, sog. Willenserklärungen.

Neben dieser Art des Vertragsschlusses kann ein Vertrag auch durch bloße Nutzung entstehen. Juristen sprechen hier von einem sog. faktischen Vertrag. Fährt also der Kunde auf den Parkplatz, gibt er damit automatisch zu verstehen, dass er sich mit den dort geltenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.

Wichtig: Dies gilt jedoch nur dann, wenn die fair parken GmbH die Nutzungsbedingungen gut sichtbar für den Kunden an der Einfahrt des Parkplatzes aufhängt. Denn für gewöhnlich ist die Parkplatznutzung eines Supermarkts für den Kunden kostenfrei, sodass ein Abweichen von dieser Praxis eindeutig und sofort zu erkennen sein muss.

Andernfalls kommt es zu keinem Vertragsschluss über die Regelungen, mit der Folge, dass die Regelungen nicht gelten und die fair parken GmbH nicht berechtig ist, eine Vertragsstrafe zu erheben.

Auf welche Fehler bei der fair parken Abzocke sollten Sie achten?

Wer eine Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH an seinem Fahrzeug widerfindet, sollte zunächst auf Folgendes achten:

  • Gab es ein Hinweisschild, dass eine Parkscheibe auszulegen ist?
  • War dieses Schild ausreichend sichtbar, also nicht klein, oder schlecht erkennbar?
  • Waren Sie Fahrer des Fahrzeugs?
  • Verhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe?
  • Sind die aufgeführten Zahlungsposten tatsächlich entstanden? (z.B. Abschleppvorbereitungen)

Wichtig: Wer den Widerspruch einlegen möchte, weil das Hinweisschild zur Auslegung einer Parkscheibe schlecht sichtbar war, kann dies nicht einfach nur behaupten, sondern hat dies zu beweisen. Dies kann beispielsweise durch ein Foto des Hinweisschildes erfolgen.

Wer als Halter eine Zahlungsaufforderung erhält, obwohl er das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren hat, sondern ein anderer, sollte Widerspruch einlegen. Da hier eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, kann diese lediglich von dem Vertragspartner eingefordert werden. Dies ist ausschließlich der Fahrer des Fahrzeugs.

Die erhobene Vertragsstrafe darf nicht unverhältnismäßig sein. Sie hat sich daher an den städtischen Gebühren für einen entsprechenden Verstoß zu orientieren und darf nicht mehr als das Doppelte betragen. Eine Vertragsstrafe von 30 € ist daher zu hoch und somit fair parken Abzocke.

Ist der tatsächliche Fahrer zu nennen?

Ursprünglich war diese Frage klar mit nein zu beantworten. Da es jedoch eine anderslautende Gerichtsentscheidung gab, in der der Halter zur Zahlung verurteilt wurde, weil der den Fahrer nicht genannt hat. Denn der Halter sei stets für das Fahrzeug verantwortlich.

Zu raten ist daher, dass der Halter den Fahrer nennt. Dieser kann dann selbst alle rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung des Parkplatzbetreibers geltend machen.

Zustellung durch angeheftete Zahlungsaufforderung an dem Scheibenwischer?

Gelegentlich erhält der Betroffene ein Foto, auf dem die Zahlungsaufforderung hinter den Scheibenwischer geklemmt zu sehen ist. Gleichzeitig wird somit der Zugang der Zahlungsaufforderung begründet.

Wichtig: Rechtlich ist der Zugang der Zahlungsaufforderung mit diesem Foto nicht bewiesen!

Der Parkplatzbetreiber hat zu beweisen, dass die Zahlungsaufforderung persönlich erhalten wurde.

Einer etwaigen Mahnung eines Inkassounternehmens, die auf diese Weise zugestellte Rechnung sei nicht bezahlt worden, sollte daher widersprochen werden. Denn ohne eine erstmalige wirksame Zahlungsaufforderung kann sich der Betroffene nicht im Zahlungsverzug befinden.   

Welche Angaben hat der Widerspruch gegen die fair parken Abzocke zu enthalten?

Für den Widerspruch gegen die fair parken Abzocke kann entweder das kostenlos zur Verfügung gestellte Musterformular verwendet werden, oder ein selbst erstelltes Schreiben. Bei einem selbst erstellten Schreiben haben Sie darauf zu achten, dass nachfolgende Angaben enthalten sind:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Ausstellung der Zahlungsaufforderung
  • Begründung des Widerspruchs
  • Unterschrift

Mustervorlage Widerspruch herunterladen

Wie lege ich den Widerspruch gegen die fair parken Abzocke ein?

Der Betroffene kann den Widerspruch in drei Formen einlegen:

  • Per Post
  • Per E-Mail
  • Per Fax

Beachten Sie, den Widerspruch so einzulegen, dass Sie diesen zweifelsfrei belegen können, beispielsweise mittels Einschreiben.