Wildschaden – wie reagiert man richtig?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Ein Schreck für jeden Autofahrer: Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und Bremsen ist nicht mehr möglich. Unfälle mit Wildtieren sind keine Seltenheit. Besonders in der Dämmerung kommt es auf Landstraßen oft zu Zusammenstößen mit Rehen, Wildschweinen oder anderen Wildtieren, weil Autofahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnten. In Deutschland gibt es jährlich über 200.000 Wildschäden und rund 2.500 Menschen verletzen sich jedes Jahr bei Wildunfällen. Wie verhält man sich richtig, wenn es zu so einem Unfall kommt und wer kommt für die Schäden auf?

Was gilt als Wildunfall?

Nicht jeder Unfall mit einem Tier ist ein Wildunfall. In Deutschland wird nämlich zwischen Wildtieren und wildlebenden Tieren unterschieden. Mit Wild werden alle zur Jagd freigegebenen Landwirbeltiere bezeichnet: Das sind Säugetiere und Vögel –oder auch Haarwild und Federwild.

Laut Bundesjagdgesetz zählen zum Haarwild: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse, Marder, Wisente, Elche, Fischotter und Seehunde. Als Wildunfälle gelten Unfälle mit Haarwild und den entstandenen Schaden bezeichnet man als Wildschaden. In Deutschland passieren die meisten Wildunfälle bei Zusammenstößen mit Rehen oder Wildschweinen.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall richtig?

Nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier muss man sich zunächst darum kümmern, sich und andere Autofahrer nicht zu gefährden. Das bedeutet Ruhe bewahren, die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Das tote Tier sollte nicht angefasst werden, denn verletze Tiere können gefährlich sein. Außerdem besteht oft eine hohe Infektionsgefahr.

Der Wildunfall muss bei der Polizei und beim zuständigen Jäger oder Förster gemeldet werden. Letzteres übernimmt normalerweise die Polizei. Der Jäger kümmert sich dann um das angefahrene Tier. Für die Versicherung ist die Beweis- und Spurensicherung wichtig, deshalb sollte der Unfall protokolliert werden. Die Polizei oder der Jäger bestätigen, welches Tier die Unfallursache war. Auch Schäden, Blutflecken und Haarreste am Fahrzeug sollten dokumentiert werden.

Wie dokumentiere ich den Wildschaden für die Versicherung?

Es wird ein Polizeibericht geschrieben und der Jäger stellt eine Unfallbescheinigung aus. Diese Dokumente gehen an die Versicherung, damit sie den Wildschaden überprüfen kann. Auch Fotos vom Unfallort und Zeugenberichte können als Beweise für den Wildunfall hilfreich sein. Hat man den Wildschaden der Versicherung gemeldet, bekommt man in der Regel einen Fragebogen, der ausgefüllt und zusammen mit der Wildbescheinigung eingereicht wird. Es kann sein, dass ein Sachverständiger den Wildschaden überprüfen will, deshalb sollte man das Auto nicht reinigen.

Für Versicherungen ist entscheidend, um welche Art von Wild es sich bei dem Unfall gehandelt hat. Die meisten Versicherer beschränken sich darauf, die Schäden durch Haarwild abzudecken. Vögel sind in dem Fall nicht eingeschlossen, obwohl auch ein Zusammenstoß mit einem großen Raubvogel erheblichen Schaden verursachen kann.

Wildschaden: Versicherung zahlt nicht bei Ausweichmanöver

Die Versicherung stuft nur den Zusammenstoß mit dem Wild als Wildschaden ein. Wer den Unfall vermeiden will und durch das Ausweichmanöver in die Leitplanke fährt, hat oft ein Problem. In dem Fall kommt es darauf an, ob ein Zusammenstoß mit dem Tier einen mindestens genauso großen Schaden verursacht hätte.

Bei kleinem Haarwild wie Hasen oder Füchsen kommt die Versicherung nur dann für den Wildschaden auf, wenn er durch direkten Zusammenstoß entsteht. Wer auszuweichen versucht, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen – auch wenn er damit ein Tierleben retten wollte. 

Bei einer Teilkaskoversicherung kann der Anspruch auf Versicherungsschutz wegfallen, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde – etwa durch zu schnelles Fahren. Auch bei grober Fahrlässigkeit weigern sich viele Versicherungen, für den Schaden aufzukommen. In diesen Fällen muss die Versicherung allerdings Fahrfehler nachweisen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbst verschuldeten Unfällen und sogar bei grober Fahrlässigkeit.