Berufsunfähig durch Depression, Burn-Out und Belastungsstörungen

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Der schleichende Prozess bis zur Berufsunfähigkeit

Das moderne Arbeitsleben stellt die Berufstätigen vor immer neue Herausforderungen. War das Arbeitsleben früher von körperlich schwerer Arbeit geprägt, liegen die Herausforderungen heute eher in der geistigen Leistungsfähigkeit. Der Zwang zur Wirtschaftlichkeit setzt die Berufstätigen enorm unter Druck. Überstunden sind an der Tagesordnung. Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit rund um die Uhr ist eine oft ungeschriebene Bedingung in Arbeitsverträgen.

Aber nicht nur im Arbeitsleben, auch im privaten Bereich steigen die psychischen Anforderungen. Sei es die Betreuung von Kindern, die immer zeitaufwendiger wird, oder das allgemeine Haushaltsmanagement ,welches ebenfalls immer komplexer wird. Stets lautet das Motto: „immer höher, schneller, weiter.“ Klar, dass nicht Jeder dieser Belastung auf Dauer gewachsen ist. Wohl dem, der seine Arbeitszeiten und persönlichen Verpflichtungen frei organisieren kann.

Viele genießen diese Freiheiten jedoch nicht und müssen sich täglich in ein enges Zeitkorsett zwängen. Die meisten Arbeitnehmer und leitende Angestellte haben wenig Einfluss auf das tägliche Arbeitsvolumen und die Arbeitszeiten. Auch die private Organisation steckt voller Schwierigkeiten. Beispielsweise, wenn man alleinerziehend ist, oder aus gesundheitlichen Gründen, oder finanziellen Gründen einige Einbußen hinnehmen muss. Bestehen diese Stresssituationen über einen längeren Zeitraum drohen psychische Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen. Aber auch Posttraumatische Belastungsstörungen können in derartigen Stresssituationen hervorbrechen.

Der Teufelskreis

Psychische Erkrankungen treten in der Regel nicht ad-hoc auf. Sie sind ein schleichender Prozess. Fühlt sich der Betroffene zunächst nur erschöpft und unzufrieden steigert sich dies schnell zu einer durchgehenden Motivationslosigkeit. Der Teufelskreis beginnt. Fehlende Motivation erhöht den Leistungsdruck von außen und innen und führt wiederum zu einer Verminderung der Motivation.

Spätestens in diesem Stadium kommen meist noch weitere Probleme mit Kollegen und Vorgesetzten hinzu. Die Verfassung der Betroffenen wird oft nicht richtig war genommen, sondern eher als Drückebergerei oder schlicht Faulheit abgetan. Nicht selten kommt es in diesen Situationen zu Ausgrenzungen und Mobbing. Am Ende dieser Spirale stehen handfeste psychische Erkrankungen. Wenn es erst einmal so weit ist, sind die Betroffenen in der Regel nicht mehr fähig ihren Beruf auszuüben. Schnell drohen finanzielle Einbußen die auch existenzbedrohend sein können.

Die Berufsunfähigkeit

Psychische Erkrankungen stellen nach den Verletzungen am Bewegungsapparat die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende, infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mehr als der Hälfte und mindestens für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Bei spürbaren psychischen Erkrankungen liegt in der Regel Berufsunfähigkeit vor.

Die Leistung der Versicherung

Für den Fall der Berufsunfähigkeit, haben viele eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert, den Fall ab, dass man infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Mit Beruf ist jede berufliche Tätigkeit gemeint gleich ob es sich um eine Hausfrau handelt oder einen selbständigen Unternehmer. Liegt die Berufsunfähigkeit vor, zahlt die Versicherung eine Rente in vereinbarter Höhe und stellt den Versicherten von der Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge frei.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Jedoch zahlen die Versicherungen nicht in jedem Fall. Tatsächlich zahlen die Versicherungen in rund einem Drittel aller Fälle nicht die vereinbarte Leistung. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen machen sich die Versicherungen einige besonderer Umstände zu nutze. Zunächst ist hier die schwere Diagnostizierbarkeit zu nennen.

Psychische Erkrankungen lassen sich meist nur durch langfristige Arztbesuche feststellen und noch langfristiger behandeln. Dies nutzen die Versicherungen um die Leistungsplicht hinauszuschieben. Oder es wird schlicht darauf verwiesen, dass schon gar keine Erkrankung vorliegt, oder diese jedenfalls nicht so schwerwiegend ist, dass die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung wird für die Betroffenen dann vollends zur psychischen Belastungsprobe. Viele halten diesem Druck nicht stand, resignieren und verzichten auf ihre Ansprüche.

Dies muss jedoch nicht sein!

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