Der Wasserschaden in der Gebäudeversicherung

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Der bestimmungswidrige Wasseraustritt.

Für Eigentümer von Wohnimmobilien stellt die Gebäudeversicherung eine der wichtigsten Versicherungen dar. Die Gebäudeversicherung sichert den Fall ab, dass infolge eines Wassereintritts das Gebäude, Gebäudeteile oder Einbauten beschädigt werden. Die häufigste Ursache für Schäden an Wohnimmobilien ist der Wasserschaden. Gemeint ist dabei jedoch nicht der Schaden durch eindringendes Regenwasser oder Wasser aus Flüssen und Bächen, sondern nur Schäden durch Leitungswasser. Leitungswasser bezeichnet jegliches Wasser in Zu- und Abflüssen, somit sauberes Trinkwasser genauso wie Brauchwasser.

Ein Schaden durch Leitungswasser liegt vor, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren austritt und dadurch ein Schaden am Gebäude oder Einrichtung entsteht. Zu den Zu- und Ableitungen gehören Heizungsrohre, Wasserrohre und die Rohre für die Betriebsmittel von Klima – und Wärmeanlagen. Bestimmungswidrig tritt das Wasser aus, wenn das Wasser so austritt, wie es nicht vorgesehen ist. Beispiele dafür sind, die abgerissene Waschmaschinenleitung oder der klassische Rohrbruch.

Was ist wirklich versichert?

Im Fall eines Wasserschadens sind schnell das ganze Gebäude oder große Gebäudeteile betroffen. Insbesondere Decken und Fußböden nehmen durch die Wassereinwirkung schnell großen Schaden. Ebenso sind Möbel, Elektrogeräte sowie Kleidung und sonstige Gegenstände leicht von einem Wasserschaden betroffen. Kommt es zum Schadensfall, ist die Versicherung in der Regel schnell mit einem Sachverständigen vor Ort, um den Schaden zu begutachten und eine Schadenssumme zu beziffern.

Die Schadenssumme wird dann an den Versicherten gezahlt und die Sanierung kann beginnen. Oft werden jedoch deutlich niedrigere Schadenssummen beziffert, als die Sanierung tatsächlich kostet. Dies kann grundsätzlich zwei Gründe haben. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Wert der zur Wiederherstellung notwendig ist, also der sogenannte Zeitwert, tatsächlich geringer ist. Oder der Sachverständige hat den Wert der Gegenstände und Reparaturkosten zu gering beziffert. Durchschnittlich bleiben die Schadenssummen der Versicherungen um ein Viertel hinter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurück. In einigen Fällen zahlen die Versicherungen sogar nur die Hälfte der Wiederherstellungskosten oder noch weniger.

Der Zeitwert

Da in der Gebäudeversicherung nur der Zeitwert der Immobilie versichert ist, wird auch nur der Zustand abgesichert, der zum Zeitpunkt des Schadens vorlag. Handelt es sich also um eine besonders alte Immobilie oder alte Einbauten, wird auch nur der tatsächliche Wert im aktuellen Zustand ersetzt. Wenn die Versicherung nicht den gesamten Schaden begleicht, liegt das oftmals an sogenannten Vorschäden. Das sind sowohl Vorschäden an den zerstörten Gegenständen und Gebäudeteilen als auch an den Zu – und Ableitungen selbst.

Wenn beispielsweise die Trinkwasserleitungen bereits überaltert sind, zahlen die Versicherungen in der Regel nicht die vollen Kosten für die Installation gänzlich neuer Rohrleitungen. Auch wenn die Möbel mehrere Jahre alt sind, werden in der Regel nicht die Neukosten erstattet. Zwar ist es grundsätzlich möglich auch die vollständigen Wiederherstellungskosten abzusichern, dies geht jedoch in der Regel mit erhöhten Versicherungsbeiträgen einher.

Was geschieht bei einer falschen Schadenshöhe?

Auch wenn grundsätzlich nur der Zeitwert versichert ist, unterlaufen den Versicherungen bei der Bestimmung des Zeitwerts allzu oft Fehler. Hierbei werden die Werte zu gering angesetzt, um der Versicherung letztlich eine Ersparnis zu ermöglichen. Schwierig wird die Bestimmung des Schadens, vor Allem bei Gegenständen, die einen relativ geringen materiellen Wert aber einen hohen ideellen Wert aufweisen, wie Erbstücke.

Der Ersatz von ideellen Werten ist grundsätzlich nicht versichert. Können die Meinungsverschiedenheiten über die Wertberechnung nicht beigelegt werden, empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen. Weigert sich die Versicherung, trotz Gutachten, die Kosten zu erstatten, ist man gut beraten, sich professionelle Hilfe zu suchen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.