Lebensversicherungen werben mit vorzeitiger Kündigung statt Widerruf

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Lebensversicherungen versenden Schreiben zur Kündigung

Für viele Versicherungsnehmer wirft die Lebensversicherung, die sie während der letzten Jahre abgeschlossen haben, nicht die gewünschte Rendite in Form von Zinsen ab. Ältere Lebensversicherungsverträge garantieren den Versicherungsnehmern dagegen noch profitable Zinswerte. Die Folge: Viele Kunden erhalten von ihren Versicherungen Schreiben, mittels derer um vorzeitige Kündigung der Policen geworben wird.

Hintergrund des Kündigungswerbens der Kapitallebensversicherungen

Lebensversicherungsverträge aus den 90er Jahren weisen zumeist einen bedeutend höheren Rechnungszins auf als heutige Verträge. Dieser wird auf die Sparanteile der jeweiligen Versicherung gezahlt. Im Rahmen der frühen Verträge beläuft sich der Rechnungszins etwa auf vier Prozent. Die Rendite der Verträge ist auch in Anbetracht des Umstandes, dass bereits während der frühen Phasen der Vertragslaufzeit die Abschluss- und Vertriebskosten bereits verrechnet wurden, deutlich höher als die der jüngeren Lebensversicherungsverträge.

Sollte der jeweilige Versicherungsvertrag also seitens des Versicherungsnehmers nicht zu einem vorzeitigen Ende geführt werden, wären die Unternehmen verpflichtet, die garantierten Zinsen für den Rest der regulären Laufzeit weiter zu bezahlen. Dies kann für die ohnehin bereits unter dem aktuellen Niedrigzinsniveau leidenden Versicherer enorme Kosten verursachen.

Vor diesem Hintergrund sollen daher nun Verbraucher dazu bewegt werden, ihre Verträge zu kündigen und sich ihr entsprechendes Guthaben bereits jetzt auszahlen zu lassen. Zwecks Motivation erhalten viele Versicherungsnehmer nun Schreiben, in denen ihnen die vermeintlichen Vorteile der Kündigungslösung präsentiert werden.

Versicherungsnehmer sollten sich daher unbedingt darüber im Klaren sein, dass die Kündigung in den meisten Fällen die für sie finanziell verlustreichste Beendigungsvariante darstellt.

Widerruf und Widerspruch als Alternativen zur Kündigung

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine bestehende Lebensversicherung aufzulösen. Der erste Gedanke gilt hierbei wohl zunächst der Kündigung – diese ist jedoch in den meisten Fällen die ungünstigste Methode.

  1. Kündigung einer Lebensversicherung

Kündigt man einen Lebensversicherungsvertrag, so gilt er ab einem bestimmten Zeitpunkt, namentlich sobald die Kündigung wirksam wird, als aufgehoben. Die bisherige reguläre Laufzeit des Vertrages bleibt dabei unangetastet und der Versicherungsnehmer erhält lediglich den sogenannten „Rückkaufswert“. Dieser ist in den meisten Fällen deutlich geringer als der Betrag, den er bisher insgesamt in die Lebensversicherung hinein investiert hat. Grund hierfür ist beispielsweise, dass die Versicherungsunternehmen bereits angefallene Verwaltungskosten einbehalten.

  1. Widerspruch und Widerruf einer Kapitallebensversicherung

Entscheidet sich der Versicherte jedoch für die Möglichkeit des Widerspruchs oder Widerrufs seiner Lebensversicherung, so wird der Lebensversicherungsvertrag rückwirkend vollumfänglich aufgehoben. Er wird so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterzeichnet. Deshalb erhält er in dieser Variante sämtliche eingezahlten Beträge zurück. Der finanzielle Vorteil gegenüber einer Kündigung ist hierbei in vielen Fällen immens. Teilweise erhalten die Versicherungsnehmer durch einen Widerspruch oder Widerruf ihrer Lebensversicherung 50 % mehr Geld zurück als im Falle einer Kündigung.

Rechtsgrundlagen für den Widerspruch oder Widerruf der Lebensversicherung

Die Möglichkeit eines Widerrufs oder Widerspruchs besteht grundsätzlich bei allen Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen, die im Zeitraum zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 in Form des sogenannten „Policenmodells“ abgeschlossen wurden.

Innerhalb dieses Zeitraums fand die nunmehr alte Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes, abgekürzt VVG, auf alle abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge Anwendung. In dieser ehemaligen Fassung war das Recht jedes Versicherten festgehalten, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags von dem Vertrag zurückzutreten. Nach dem 08.12.2004 verlängerte sich diese Frist auf 30 Tage. Das Gesetz sah weiterhin vor, dass das jeweilige Versicherungsunternehmen ihre potentiellen Kunden im Rahmen ihrer Belehrung auf diese Möglichkeit hinweisen musste. Trotz dieser gesetzlichen Regelung lassen über 60 % der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge in ihren Belehrungen ebendiesen Hinweis vermissen.

Gemäß den weiteren Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes konnten die Versicherten in Fällen fehlerhafter bzw. unvollständiger Belehrung durch die Unternehmen so lange widersprechen, bis seit ihrer ersten Beitragszahlung ein Jahr verstrichen war.

Diese Regelung wurde im Jahre 2014 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. In seiner Entscheidung vom 24.02.2014, Az. IV ZR 512/14 erkannte er die Unvereinbarkeit der dargestellten Regelung mit geltendem EU-Recht. Es entspricht nicht den europäischen Leitlinien, den Versicherungsnehmern nach einem Jahr ihr Recht auf Widerspruch zu nehmen, wenn sie diesbezüglich nicht lückenlos und zutreffend belehrt worden waren.

Diese Grundsatzentscheidung hat weitreichende Auswirkungen. Es wurde konstatiert, dass eine fehlerhafte bzw. unvollständige Belehrung im Gegensatz zu einer korrekten Belehrung die Widerspruchsfrist nicht in Gang setzt. Somit kommt den fehlerhaft belehrten Versicherungsnehmern nun ein zeitlich gänzlich unbegrenztes Widerspruchsrecht zu, das auch nach mehreren Jahren noch Früchte tragen kann.

Ihr erster Schritt zum Widerspruch oder Widerruf Ihrer Lebensversicherung

Ziehen Sie im Hinblick auf Ihren Lebensversicherungsvertrag einen Widerspruch oder Widerruf in Betracht, so nutzen Sie auf unserer Website das Angebot der kostenlosen Überprüfung Ihrer Belehrung! Laden Sie hierfür bitte den dort aufgeführten Prüfauftrag herunter, füllen Sie diesen aus und laden Sie diesen zusammen mit Ihrem Versicherungsvertrag wieder hoch. Zuletzt klicken Sie bitte auf „Daten übermitteln“.

Wir werden Ihnen im Einzelnen zu Ihrer Kapitallebensversicherung mitteilen,

  1. ob Ihr Vorhaben der Lebensversicherung zu widersprechen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat,
  2. welche Kosten und Risiken auf Sie zukommen können, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Recht geltend zu machen,
  3. in welchem Zeitraum Sie in etwa mit der Bearbeitung Ihres Auftrages rechnen können.

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstüberprüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung können Sie sogleich mit entscheidenden Ergebnissen rechnen.