Kürzlich hat die Kanzlei Boehmert & Boehmert eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenverletzung bezüglich der Marke „myTime“ verschickt.
Die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie den Ersatz aller außergerichtlichen Kosten. Denjenigen, die von der Abmahnung betroffen sind, ist dringend anzuraten, überprüfen zu lassen, ob die Abmahnung begründet ist. Sollte sich herausstellen, dass dies der Fall ist, so muss der Wettbewerbsverstoß schnellstmöglich abgestellt werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die weitere Benutzung der Marke unterlassen wird. Hat der Abgemahnte dies getan, so besteht die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte dies nur getan werden, wenn zwingend erforderlich. Es bedarf in jedem Fall einer genauen Prüfung des streitigen Sachverhalts, um zu verhindern, dass der Abgemahnte einen Verstoß eingesteht, den er gar nicht in dem Umfang begangen hat. Zudem soll auch dadurch ein weiterer finanzieller Schaden verhindert werden, der z.B. durch ein teures Gerichtsverfahren entstehen könnte.
Um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollte der Abgemahnte schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dem Betroffenen in einer solchen Situation helfen kann. Gerne können Sie hierzu unter der Telefonnummer 030 / 200590770 unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Wir empfehlen Ihnen folgende Grundregeln:
- Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
- Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
- Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Gegenseite auf.
- Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
- Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!
Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.
Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!