Das Bundeskartellamt hat am letzten Tag im März seine Zustimmung zum geplanten Verkauf der Zeitschriften HÖRZU, FUNK UHR, TV DIGITAL und TV NEU von der Axel Springer SE an die Funke-Mediengruppe (FMG) signalisiert. Die Axel Springer Gruppe hatte zugestimmt, einen weiteren Teil von Zeitschriften an ein anderes Unternehmen zu verkaufen. Dies mache aber nur dann Sinn, „wenn der Erwerber der Titel in der Lage ist, künftig als echter Wettbewerber aufzutreten“, sagte Andres Mundt, Präsident des Bundeskartellamts in Bonn.
Das Bundeskartellamt wollte durch Vorgaben verhindern, dass die FMG auf dem Markt der Fernsehzeitschriften eine sogenannte marktbeherrschende Stellung im Sinne des GWB erlangt. Die Funke Mediengruppe hatte an Springer fast eine Milliarde Euro für den Kauf von verschiedenen Zeitschriften gezahlt.
Das Bundeskartellamt, abgekürzt BKartA, ist als Wettbewerbsschutzbehörde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet, arbeitet als Oberbehörde des Bundes jedoch selbständig. Die bedeutendste Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamts bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die zentrale Rechtsvorschrift innerhalb des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt unter anderem den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen sowie die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Daneben wird das Marktverhalten der einzelnen Unternehmen durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, geregelt. Hierin finden sich unter anderem rechtliche Grundlagen für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.