Nirgendwo günstiger? Gericht verbietet Werbeversprechen

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Das Vergleichsportal Check24 darf nicht mehr mit der „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ werben und muss auch sein Benotungssystem für die Tarife überarbeiteten. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Das Notensystem des Vergleichsportals beruhe auf subjektiven Bewertungen der Mitarbeiter und sei intransparent.

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Vergleichsportal Check24 und der HUK-Coburg ging der Versicherer erneut als Sieger hervor. Das Kölner Landgericht hat Check24 eines seiner zentralen Werbeversprechen untersagt: die „Nirgendwo-günstiger-Garantie“. 

Garantieversprechen irreführend

Die HUK-Coburg bezeichnete die ausgesprochene Garantie als irreführend, weil die eigenen Tarife mehrfach günstiger gewesen seien als die beworbenen Tarife bei dem Vergleichsportal. Die Versicherung lässt sich bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen zahlen zu müssen.

Das Gericht gab dem Versicherer recht: Das Vergleichsportal könne „nur in 80 Prozent der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten“, zitiert Spiegel online die Begründung der Richter. Diese Irreführung werde auch nicht durch den kurzen Hinweis behoben, der Kunde erhalte eine Entschädigung für den Fall, dass er nicht den günstigsten Tarif bekomme. 

Intransparente, subjektive Bewertungen

Die Richter erklärten auch das Tarifnotensystem für unzulässig, mit dem Check24 die Anbieter vergleicht. Für die Notenvergabe seien subjektive Bewertungen der Mitarbeiter des Vergleichsportals maßgeblich, „die für die Verbraucher nicht transparent gemacht werden und nicht auf objektiven Kriterien beruhen“, so das Gericht.

HUK-Vorstandsmitglied Jörg Rheinländer freut sich über die Entscheidung des Landgerichts: „Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt.“

Konkurrenzkampf der Versicherer

Bei Check24 hat man das Urteil gelassen aufgenommen: Die streitgegenständlichen TV-Spots und Formulierungen seien längst nicht mehr im Einsatz. „Die Rechtslage war hier bislang nicht eindeutig und wir müssen für unsere künftige Arbeit wissen, was geht und was nicht“, so ein Sprecher des Portals. Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass Tarifnoten im Check24-Vergleich grundsätzlich zulässig seien, nur bei der konkreten Ausgestaltung gebe es offenbar Änderungsbedarf.

Der Rechtsstreit war nicht der erste zwischen der HUK-Coburg und Check24. Bei den Auseinandersetzungen ging es um einen Konkurrenzkampf bei der Kfz-Versicherung. Millionen Autofahrer wechseln jährlich ihren Versicherer, um die günstigsten Konditionen zu bekommen – viele davon über Check24.