Onlineshop-Abmahnungen durch IDO-Interessenverband

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Der IDO-Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht derzeit vermehrt Abmahnungen an Onlinehändler wegen Wettbewerbsverstößen aus.

Inhalt

  1. Was ist der IDO-Interessenverband?
  2. Was mahnt der IDO-Interessenverband ab?
  3. Welche Forderungen stellt der IDO-Interessenverband?
  4. Wie reagieren Sie richtig?

Was ist der IDO-Interessenverband?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage was der IDO-Interessenverband ist und welche Aufgaben und Ziele er hat. Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist ein Verein, dessen Ziel es ist, die wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von Onlineshops zu beobachten und die Nutzer zu informieren. Der Verein hat es vor allem auf eBay-Shops bzw. Onlineshops abgesehen, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwenden oder solche, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die entsprechenden Shops werden durch den Verband abgemahnt. Bisher ergingen unter anderem Abmahnschreiben wegen fehlerhafter Belehrung über die Form des Widerrufs, fehlerhafte Belehrungen über den Fristbeginn oder wegen falscher Belehrung über Erstattung von Zahlungen bei Widerruf durch den IDO-Interessenverband.

Was mahnt der IDO-Interessenverband ab?

Abgemahnt werden durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. unter anderem, dass der Hinweise auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) fehlt oder dass die Angabe „versicherter Versand“ nicht enthalten ist, sowie das keine korrekte Angabe für Versandkosten ins Ausland erfolgt ist und die fehlende Pflichtinformationen über die Speicherung des Vertragstextes.

Welche Forderungen stellt der IDO-Interessenverband?

In den aktuellen Abmahnschreiben verlangt der IDO-Verband von den Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sieht auch die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden einzelnen Verstoß vor. Der IDO verlangt darüber hinaus eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

Wie reagieren Sie richtig?

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO-Verbandes erhalten haben, dann ist es empfehlenswert, die folgenden Schritte zu befolgen:

  • Handeln Sie nicht unüberlegt und unterschreiben Sie die Abmahnung zunächst nicht.
  • Schauen Sie sich die Fristen an und suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  • Lassen Sie die Abmahnung professionell überprüfen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.

Gerne können Sie sich bei Erhalt eine Abmahnung des IDO-Verbandes an uns von VON RUEDEN Rechtsanwälte wenden. Unsere Anwälte beraten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorgehen gegen das erhaltene Abmahnschreiben und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Dazu können Sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.