Sky Deutschland gegen Bundeskartellamt

Veröffentlicht am in Wettbewerbsrecht

Das Bundeskartellamt einigte sich im April gemeinsam mit dem Ligaverband e.V. und der DFL (Deutsche Fußball Liga GmbH) auf eine neue Regelung zur Vergabe der Medienrechte an Spielen der ersten und zweiten Bundesliga ab der Saison 2017/2018.  Der Pay-TV-Anbieter Sky ist über die neue Regelung verärgert und zieht alle Register.

Alleinerwerbsverbot beschlossen

Der Ligaverband und die DFL sind für die zentrale Vergabe von Übertragungs- bzw. Medienrechten an Fußballspielen der ersten und zweiten Bundesliga zuständig. Nun haben sich der Ligaverband und die DFL gemeinsam mit dem Bundeskartellamt auf neue Regelungen zur Vergabe dieser Rechte geeinigt. Durch die Neuregelung der Vergaberechte haben sie sich unter anderem die Pflicht eines Alleinerwerbsverbotes auferlegt. Das bedeutet, dass es künftig nicht mehr möglich sein kann, dass ein einziger Bieter alleiniger Rechtsinhaber für die Live-Übertragung aller Spiele der ersten und zweiten Bundesliga ist. Das war bisher anders. Diese Verpflichtung zu einem Alleinerwerbsverbot hat das Bundeskartellamt nun bestätigt. Es hält es für gefährlich, wenn alle Live-Rechte nur einem Sender zugesprochen werden.

Keine Monopolstellung mehr für Sky

Bisher hatte die Sky Deutschland GmbH eine Monopolstellung, wenn es um die Ausstrahlungsrechte von Fußballspielen der ersten und zweiten Bundesliga ging. Durch die neuen Festlegungen zu Vergabe von Medienrechten an Fußballspielen muss Sky künftig die Live-Übertragung von wesentlich mehr Fußballspielen an Konkurrenten abgeben. Das sorgt für Verärgerung bei dem Pay-TV-Anbieter. Aus ähnlichen Gründen wurde auch ein Alleinerwerbsverbot für andere europäische Ligen, wie der englischen Premier League oder die italienische Lega Calcio festgesetzt. Auch hier müssen die Übertragungsrechte an den Spielen auf mehrere Erwerber aufgeteilt werden.

Die Vergabe der Übertragungsrechte soll nach dem Vorschlag des Ligaverbands und der DFL über eine sogenannte Paketvergabe stattfinden; jeder Erwerber erwirbt also die Rechte an mehreren bestimmten Spielen zu einem sogenannten Paketpreis. Je nachdem sollen diese Pakete zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele umfassen, sowie die Möglichkeit des Erwerbers zur Highlight-Berichterstattung. Für diesen Erwerb soll außerdem die sogenannte „Single-Buyer-Rule“ gelten. Sie bewirkt, dass beim Erwerb aller Live-Pakete dem Erwerber zusätzlich ein sogenanntes OTT-Paket, welches Internet- und Online-Rechte für 102 Spiele beinhaltet, ausgeschrieben wird. Der Alleinerwerb ist aber dann ausgeschlossen, wenn eines der Pakete an einen weiteren Erwerber vergeben wird. Die Vergabe der Rechte an sich soll aber weiter wie bisher in einem Auktionsverfahren erfolgen.

Sky legt Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts ein

Dass Sky Übertragungsrechte abgeben soll, lässt der Pay-TV-Anbieter nicht einfach auf sich sitzen. Daher hat Sky nun Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts zu Übertragung der Ausstrahlungsrechte der Bundesligaspiele eingelegt. Laut Sky ist das Alleinerwerbsverbot rechtswidrig, sowie kartellrechtlich überflüssig. Außerdem greift Sky die Regelung an, dass wenn ein Anbieter alle Live-Pakete erwerben will, die oben beschriebene „Single-Buyer-Rule“ greifen soll. Auch diese sei unzulässig. Ob Sky mit dieser Beschwerde gegen das Bundeskartellamt Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.